Illegale Preisklausel bei Energieanbieter Top Energy

Der Energieanbieter Top Energy mit Sitz in Wien hat laut Oberstem Gerichtshof (OGH) gesetzwidrige Preisangaben gemacht: Die Preise enthielten keine Steuern und Abgaben. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

In den Verträgen von Top Energy zur Lieferung von Gas heißt es, dass „jegliche sonstige Steuern und Abgaben, welche zusätzlich zum vereinbarten Energiepreis verrechnet werden, insbesondere die jeweilige Gebrauchsabgabe“ nicht im Energiepreis enthalten sind. Das geht nicht, sagte der Verein für Konsumenteninformation (VKI), klagte und gewann durch die Instanzen. Top Energy ging in Revision, die nun vom OGH letztinstanzlich zurückgewiesen wurde.

Bereits nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen müsse im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern der Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung auch Steuern und Abgaben enthalten, so der VKI. Für die Belieferung mit Gas oder Strom sei gesetzlich eigens vorgeschrieben, dass der Energiepreis auch etwaige Steuern und Zuschläge enthalten muss.

Sogar Umsatzsteuer verschwiegen

Die Top-Energy-Kunden hätten überhaupt nicht erfahren, welche Steuern und Abgaben anfallen. Es sei nicht einmal ersichtlich gewesen, dass eine 20-prozentige Umsatzsteuer in jedem Fall noch dazukomme.

Top Energy argumentierte, dass die Gebrauchsabgabe regional unterschiedlich hoch sei und daher nicht vorab eingepreist werden könne. Das ließen die Gerichte nicht gelten. Selbst für den Fall, dass das Unternehmen die Höhe des Gesamtpreises vernünftigerweise nicht im Voraus berechnen könne, müsste es zumindest über die Art der Preisberechnung informieren.

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