Gericht kippt hohe Check-in-Gebühr bei Lauda

Die Fluglinie Lauda (früher: Laudamotion) verrechnet bei einigen Tarifen 55 Euro für den Check-in auf dem Flughafen. Nach dem Landesgericht Korneuburg hat nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien diese Gebühr für unzulässig erklärt. Die Kosten für den Check-in seien „überraschend und ungewöhnlich hoch“, so das Gericht.

Bei einigen Tarifen der Fluglinie Laudamotion ist ein kostenloser Check-in am Flughafen nicht im Preis enthalten. Zwar ist der Online-Check-in zwischen zwei Tagen und zwei Stunden vor jedem Flug kostenlos möglich, für den Flughafen-Check-in jedoch müssen Konsumentinnen und Konsumenten eine Gebühr in Höhe von 55 Euro entrichten. Die Höhe der Gebühr wird bei der Buchung nicht automatisch angezeigt. Dagegen hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geklagt und in erster Instanz vom Landesgericht Korneuburg recht bekommen.

„Ungewöhnlich und überraschend“

Das OLG Wien beurteilte diese Kosten nun ebenfalls als ungewöhnlich und für den Kunden überraschend. Passagiere müssten nicht mit einer solch hohen Gebühr rechnen, auch deshalb, weil zahlreiche Fluglinien dafür auch bei günstigen oder bei Angebotstarifen nichts zusätzlich verrechnen.

Selbst wenn ein Konsument im Rahmen des Buchungsvorganges auf die Pflicht, für einen Check-in am Flughafen zahlen zu müssen, aufmerksam wird, komme eine Gebühr von 55 Euro überraschend. Dies gelte auch bei Billigfluglinien, die häufig für besondere Leistungen gesondertes Entgelt verlangen, so das OLG Wien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Online-Check-in nicht immer möglich

„Es ist nicht gerechtfertigt, dass Passagiere auch dann extra für den Check-in bezahlen müssen, wenn sie in der Reisedestination über keinen Internetzugang verfügen oder der Online-Check-in wegen eines technischen Fehlers bei Lauda nicht möglich war,“, so Cornelia Kern, Juristin im VKI. Mitunter kostete die Check-in-Gebühr dann mehr als der Flug.

Die Höhe des Tarifs für den Flughafen-Check-in wird während des gesamten Buchungsvorgangs nicht automatisch angezeigt. Kunden müssen vielmehr durch aktives Anklicken der Tarifinformation die Höhe der Gebühr selbständig erfragen. Versäumen Kunden das Zeitfenster für den Online-Check-in oder mangelt es ihnen an den technischen Voraussetzungen, dieses Zeitfenster zu nutzen, sind sie gezwungen, den Flughafen‑Check‑in in Anspruch zu nehmen, wenn sie ihren Flug antreten wollen.

Weiters kippte das OLG Wien einen Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wonach irische Gerichte bei Streitigkeiten zwischen der Ryanair-Tochter Lauda und Kunden zuständig seien. Ebenso wurde eine Klausel als unzulässig beurteilt, nach der irisches Recht für die Verträge zwischen Lauda und ihren Kunden hätte gelten sollen, falls einschlägige Gesetze nichts anderes vorschreiben.

Lauda kündigt Berufung gegen das Urteil an

Die Airline will gegen das Urteil berufen. „Alle Lauda-Kunden werden mehrmals per E-Mail, SMS und während der Buchung darauf hingewiesen, vorab online einzuchecken“, so Lauda-CEO Andreas Gruber in einer schriftlichen Stellungnahme zur APA. Lauda-Kunden würden bei der Flugbuchung ausdrücklich auf eine Gebühr des Flughafen-Check-ins hingewiesen. Es sei auch leicht während des Buchungsprozesses erkennbar, dass der Flughafen-Check-in bei gewissen Tarifen nicht inkludiert sei, so Gruber.

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