VW-Sammelklage: Erstes Gericht bestätigt Zuständigkeit

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im September 2018 für rund 10.000 Geschädigte 16 Sammelklagen gegen Volkswagen (VW) wegen der Dieselmanipulationen bei allen Landesgerichten Österreichs eingebracht. VW versuchte das Verfahren abzuwenden, indem es die Zuständigkeit der Gerichte bestritt. Nun hat erstmals ein Gericht seine Zuständigkeit bejaht.

Eingebracht wurde die Klage im Auftrag des Sozialministeriums (BMASGK) und der Bundesarbeitskammer (BAK). Doch bisher bestritt VW die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte und verzögerte laut VKI dadurch die Prozessführung.

Das Oberlandesgericht Linz (OLG Linz) hat nun in einem der 16 Sammelklagsverfahren als erstes Gericht die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte bejaht. Der VKI spricht von „einer Wende im Zuständigkeitsstreit“. Damit rücke die inhaltliche Prüfung der Haftung von VW näher.

VW kann beim Obersten Gerichtshof dagegen Rechtsmittel einlegen. Schon das Landesgericht Innsbruck sowie das OLG Wien hatten in anderen Klagen Österreich für international zuständig erklärt.

Dieselmanipulationen

Mitte September 2015 hat VW eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda aus der Konstruktionsserie EA 189 mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware Abgastests manipuliert zu haben. Schadenersatzzahlungen an Betroffene wurden von VW aber ebenso wie in anderen europäischen Ländern verweigert.

Der VKI brachte daraufhin im September 2018 im Auftrag von BMASGK und BAK 16 Sammelklagen für rund 10.000 Geschädigte bei allen Landesgerichten Österreichs mit einem Gesamtstreitwert von rund 60 Millionen Euro gegen VW ein.

VKI sieht „Verzögerungstaktik“ seitens VW

VW bestreitet in all diesen Verfahren, dass die Zuständigkeit österreichischer Gerichte gegeben wäre und legte laut VKI dazu ein Privatgutachten vor, dass darlegt, dass keine Zuständigkeit für Verfahren in Österreich gegeben wäre.

Nachdem die Landesgerichte Korneuburg, Wiener Neustadt und Wels ihre Zuständigkeit daraufhin verneint hatten, liegt nunmehr in den Sammelklagsverfahren des VKI die erste positive Entscheidung zur Frage der Zuständigkeit vor: Das Oberlandesgericht Linz gibt dem VKI Recht, hebt die Entscheidung des Landesgerichts Wels (LG Wels) auf und bejaht zu der beim LG Wels eingereichten Sammelklage die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte.

Gericht: Ort der Fahrzeug-Übergabe zählt

Es hält fest, dass jenes Gericht zuständig ist, in dessen Sprengel das Fahrzeug übergeben wurde. Ein Rechtszug an den Obersten Gerichtshof ist für VW möglich.

„Es ist erfreulich, dass das OLG Linz an der schon bisher eindeutigen Rechtslage und Rechtsprechung betreffend Zuständigkeit festhält, die Zuständigkeit bejaht und damit im Ergebnis einer Verzögerungstaktik von VW einen Riegel vorschiebt. Damit bestehen gute Aussichten, dass sich auch die anderen Gerichte bald inhaltlich mit der Haftung von VW auseinander setzen können“, so Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Noch ausständig ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Richterin, die am Landesgericht Klagenfurt damit betraut ist, lässt die Zuständigkeit zunächst durch den EuGH abklären.

Auch andere Klagen gegen VW

Das Landesgericht Innsbruck hatte sich hingegen bereits Ende März bezüglich einer Sammelklage der Plattform Cobin Claims gegen VW für international zuständig erklärt. Und das Oberlandesgericht Wien (OLG) hatte als Rekursgericht rund um den Kauf eines VW-Dieselfahrzeuges von einem Niederösterreicher auch so entschieden.

Die österreichische Rechtsvertretung der VW AG verweist in einer Stellungnahme gegenüber help.ORF.at auf die kommende Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). „Die Frage, ob österreichische Gerichte international zuständig sind oder nicht, wird letztlich vom EuGH entschieden. Das Landesgericht Klagenfurt hat diese Rechtsfrage bereits dem EuGH vorgelegt. Mit dieser Vorlage an den EuGH hat das Gericht in Klagenfurt dem Einwand der VW AG Rechnung getragen, dass österreichische Gericht für Ansprüche gegen die VW AG nicht zuständig sind. Mit einer Entscheidung des EuGH ist frühestens in einigen Monaten zu rechnen“, so die VW-Rechtsanwälte.

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