EU-Auslandsgespräche ab sofort mit Preisdeckelung
Die Umstellung erfolge bei den meisten Verträgen automatisch, teilt die Regulierungsbehörde RTR mit. Die neue Preisdeckelung gilt sowohl für Mobil-, als auch für Festnetzanschlüsse. Sobald ein entsprechendes Abkommen umgesetzt ist, wird die Obergrenze auch für Verbindungen und Nachrichten in den Europäischen Wirtschaftsraum gelten (EU plus Liechtenstein, Island, Norwegen).
Gilt nicht für Businesskunden und Zusatzpakete
Die Preisregulierung betrifft ausschließlich Verbraucherverträge. Wer Telekomverträge als Unternehmer abschließt, unterliegt der Obergrenze nicht. Ebenfalls ausgenommen sind Anrufe zu Mehrwertnummern, so diese überhaupt aus dem Ausland erreichbar sind. Im Grundentgelt enthaltene Auslandsminuten oder SMS sowie Zusatzpakete für Auslandstelefonie werden davon ebenfalls nicht berührt.
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Publiziert am 15.05.2019