VKI gewinnt gegen „Österreichisches Münzkontor“

Die auch als „Österreichisches Münzkontor“ auftretende Firma HMK V AG darf nicht länger mehr oder weniger wertlose Medaillen und Münzen als Anlageobjekte bewerben oder unaufgefordert zusenden. Das Handelsgericht (HG) Wien folgte einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).

Zielpublikum der Firma waren großteils Senioren. Laut Gericht liegt der tatsächliche Wert der feilgebotenen Medaillen und Münzen weit unter den Verkaufspreisen. Die Sammlung einer Frau, die dafür große Teile ihrer Ersparnisse behoben und rund 20.900 Euro an das „Österreichische Münzkontor“ bezahlt habe, sei auf einen Materialwert von knapp 670 Euro und einen Belehnwert von 518 Euro geschätzt worden.

„Wie das Handelsgericht richtig feststellte, ist hier von einer besonders schutzwürdigen Verbrauchergruppe auszugehen. Die Geschichten, die hinter diesen Personen stehen, haben uns teilweise sehr betroffen gemacht“, sagte VKI-Juristin Barbara Bauer.

Aggressive Geschäftspraktiken: Urteil nicht rechtskräftig

Im Zentrum des Verfahrens standen die Bewerbung als Anlageprodukte, die mangels Wertigkeit als Irreführung der Konsumenten zu werten sei, und die Vertriebsmethode. Zusendungen seien „quasi-amtlich“ aufgemacht, so der VKI. Schon die Bezeichnung mitsamt Abbildung eines Fantasiewappens lasse an ein staatsnahes Institut denken.

Die Firma ziele darauf ab, mit vermeintlich exklusiven Sonderangeboten eine einmalige Bestellung zu provozieren, um ein „Sammler-Service“ in Gang setzen zu können. Die Zustimmungserklärung dafür sei auf den Bestellscheinen im Kleinstdruck versteckt. Die Konsumentenschützer sehen darin eine aggressive Geschäftspraktik. Vielen Kunden sei die Rücksendung „aus körperlichen Gründen beschwerlich oder nicht möglich, weil sie schlecht zu Fuß sind und das Haus kaum verlassen können; andere fühlen sich dazu verpflichtet, auch diese Zusendung anzunehmen und zu bezahlen“. Das HG Wien gab den Verbraucherschützern recht (nicht rechtskräftig).

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