VKI mit weiterer VW-Sammelklage abgeblitzt

Der Volkswagen-Konzern hat in Österreich einen weiteren juristischen Etappensieg gegen den Verein für Konsumenteninformation (VKI) erzielt. Das Landesgericht (LG) Wiener Neustadt erklärte sich im Massenverfahren gegen VW für international unzuständig. Zuvor hatte bereits das LG Korneuburg eine Klage abgelehnt.

In Österreich gibt es laut Schätzungen rund 360.000 betroffene VW-Fahrzeuge. VW hatte bei Millionen von Dieselautos die Abgas-Abschalteinrichtung manipuliert. Ende Jänner hatte sich das LG Korneuburg als unzuständig für die VKI-Sammelklage erklärt.

Ort der Fahrzeugübergabe in Deutschland

Das Landesgericht Wiener Neustadt verwies die Kläger an den Gerichtsstandort Deutschland, wo VW seinen Hauptsitz hat. Es lägen im vorliegenden Fall „keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass der hier geltend gemachte Vermögensschaden, der im Ausland verursacht worden sein soll, sachgerechterweise in Österreich besser abgehandelt werden könnte als am Ort der schädigenden Handlung“, so der Beschluss des LG Wiener Neustadt.

Weiters wird im Gerichtsbeschluss festgehalten: „Sollte man den Ort der Übergabe des Fahrzeuges für maßgebend halten, wäre auf den ersten Erwerb abzustellen, der in Deutschland an den Generalimporteur erfolgte, keinesfalls aber im Sprengel des angerufenen Gerichts liegt“. Das Gericht verwies dabei ausdrücklich auf die vorangegangene Entscheidung des LG Korneuburg.

15 Sammelklagen eingebracht

Diese Klagszurückweisung betreffe mehr als 700 Fahrzeuginhaber, die am VKI-Massenverfahren beteiligt gewesen seien, hieß es seitens der Rechtsvertretung von VW bzw. des Porsche-Konzerns. Schon zu der davor am LG Korneuburg zurückgewiesenen Klage hatte der VKI erklärt, er wolle den Beschluss mit Rekurs beim Oberlandesgericht (OLG) Wien anfechten; in Korneuburg ging es um rund 515 VW-Dieselauto-Besitzer.

Insgesamt brachte der VKI 15 Sammelklagen an mehr als einem Dutzend Landesgerichten in Österreich ein, weil die Einbringung an einem Gerichtsstandort nicht möglich war. Insgesamt hatten sich diesen Klagen knapp 10.000 Autobesitzer angeschlossen, der VKI peilt einen Schaden von 20 Prozent des Kaufpreises an.

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