Ab sofort: Gleiche Onlinepreise für alle EU-Bürger

Die Meldung „Dieses Produkt ist in ihrem Land nicht verfügbar“ war einmal. Eine ab sofort geltende Verordnung gegen Geoblocking regelt, dass Onlinehändler ihre Waren EU-weit anbieten müssen – Einschränkungen bei Lieferungen bleiben aber bestehen.

Eine Konsumentin aus Österreich braucht einen neuen Kühlschrank, das beste Angebot findet sie bei einem deutschen Onlinehändler. Doch im letzten Schritt wird der Kauf abgebrochen, da das Produkt in Österreich nicht erhältlich sei, heißt es auf der Website. Der Kauf kommt nicht zustande. Ein klassischer Fall von Geoblocking, wie ihn Konsumenten und Konsumentinnen im Internet immer wieder erleben.

Preisdiskriminierungen ab sofort illegal

Mit 3. Dezember treten neue Regeln gegen Geoblocking auf dem EU-Binnenmarkt in Kraft. Konsumenten dürfen nicht länger von Angeboten ausgeschlossen werden, weil sie in einem anderen EU-Staat ansässig sind.

Bisher konnten Onlinehändler mit Hilfe von Geoblocking den Zugang zu bestimmten Bestellseiten verweigern, wenn Kundinnen und Kunden in einem anderen Staat wohnhaft waren oder im Ausland ausgestellte Kreditkarten benutzten. In vielen Fällen wurden Kunden auch automatisch auf Seiten in ihrem Land umgeleitet – um dort mitunter dasselbe Produkt zu einem höheren Preis zu finden. Aus Sicht der EU stellt das eine Diskriminierung aufgrund von Herkunft oder Wohnort dar.

Kritik an „unbefriedigender" Lösung für Lieferungen

Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Geoblocking-Verordnung könnte die erwähnte österreichische Kundin jetzt auf ihrem Kauf beim deutschen Onlinehändler bestehen. Doch es gibt einen Haken: Zwar muss der Händler der Kundin die gleichen Lieferbedingungen anbieten wie einem örtlichen Kunden, einschließlich der gleichen Abholoptionen, aber zu einer Lieferung in das EU-Ausland wird er nicht verpflichtet.

Um tatsächlich an ihren Kühlschrank zu kommen, müsste die Österreicherin ihn also entweder an Ort und Stelle abholen, oder die Lieferung von einer Speditionsfirma abwickeln lassen.

Für Konsumenten sei dies eine unbefriedigende Lösung, kritisiert der Europäische Verbraucherverband BEUC. Er fordert mehr Tempo bei der EU-Paketreform, die Lieferungen in alle EU-Staaten ankurbeln soll. Teil des aktuellen Maßnahmenpakets ist indessen nur die Ankündigung, die Vergleichbarkeit der Lieferkosten von Päckchen und Paketen in der EU ab 2020 zu verbessern.

Kein länderübergreifendes Fernsehen

Insgesamt seien die neuen Regeln aus Verbrauchersicht zu begrüßen, schreiben die europäischen Konsumentenschützer in einer Aussendung. Kritisiert wird aber, dass der audiovisuelle Sektor aus der Regelung ausgenommen bleibt, Konsumentinnen und Konsumenten also nicht länderübergreifend online Fernsehen und Filme ansehen können. Dies sei eine „verpasste Chance“, so die Direktorin der Europäischen Verbraucherschützer, Monique Goyens.

Im audiovisuellen Bereich komme Geoblocking besonders oft zur Anwendung und sorge für Verärgerung bei Konsumentinnen und Konsumenten. Für Streaminganbieter wie Netflix gilt schon seit April 2018, dass die Inhalte für Abonnenten auch im Ausland frei zugänglich sein müssen. Die Geoblocking-Praxis von Streamingdiensten hatte in der Vergangenheit wiederholt für Verärgerung gesorgt, wenn Kundinnen und Kunden ihre Lieblingsserien im Ausland plötzlich nicht mehr abrufen konnten - „Grenzenloses“ EU-Streaming mit Einschränkungen.

Keine Zusatzgebühren für digitale Services

Neben materiellen Gütern sind auch die Produkte digitaler Dienstleister in der Geoblocking-Verordnung eingenommen. Für digitale Services – etwa die Zurverfügungstellung von Webspace - dürfen jetzt keine zusätzlichen Gebühren mehr für ausländische Kunden anfallen.

Dasselbe gilt bei Onlineverkäufen von Eintrittskarten und dazugehörigen Rabatten, beispielsweise für Konzerttickets. Diese müssen in Zukunft für alle Kunden in der EU erhältlich sein, unabhängig davon, ob ein User aus Portugal, Österreich oder Estland auf die Ticketwebsite zugreift.

Mehr Angebot und mehr Rechtssicherheit

Laut einer Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2015 verwendeten bisher 63 Prozent der Onlinehändler in der EU Geoblocking. Von Unternehmensseite warnte man in der Vergangenheit vor erhöhtem bürokratischem Aufwand durch EU-weite Verkäufe.

Die Europäische Union erhofft sich vom Geoblocking-Verbot eine größere Auswahl und folglich bessere Angebote für Verbraucher, sowie mehr Möglichkeiten und Rechtssicherheit für Händler im Internet. Mit der nun geltenden Verordnung steht dem grenzenlosen Weihnachtsshopping im Internet auch (fast) nichts mehr im Weg.

Miriam Hübl, help.ORF.at, Brüssel

Link: