Wenn Werbefirmen über Internet-Stars Kinder manipulieren

YouTuber, Blogger und Co erzählen von ihrem Alltag, geben praktische Lebenstipps und treten in Kontakt mit ihren Followern. Damit sind sie nah an der Welt von Kindern und Jugendlichen, die dem Lifestyle ihrer Idole nacheifern. Die Werbebranche nutzt diese Bindung der Internet-Stars für Schleichwerbung aus, warnen die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer.

Influencer sind die „Beeinflusser 2.0“. Sie plaudern auf verschiedenen Plattformen über Mode, geben Schminktipps oder testen Computerspiele und sind somit vor allem für Kinder und Jugendliche die Meinungsmacher in Sozialen Medien. Sie lassen die Kinder an ihrem Leben teilhaben und vermitteln ihnen, Freunde zu sein. Jedoch platzieren die Internet-Stars geschickt Werbeprodukte in ihren Videos und werben beiläufig für diese. Ihr Job ist vor allem ein bezahlter Werbeträger für Markenfirmen und deren Produkte zu sein.

YoutTube-Kanal von Victoria und Sarina

Screenshot YouTube

YouTuber wie Victoria und Sarina gelten als Idole der Teenager-Generation

AK: „Influencer-Werbung gilt als cool bei Jugendlichen“

Die Auftritte junger YouTuber und Co. wirken oft handgestrickt und damit viel vertrauensbildender als klassische Werbung, so das Ergebnis einer aktuellen AK-Studie. Kinder würden dabei oft nicht erkennen, dass es sich in den Videos um Werbung handelt, kritisiert AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. Daher müsste Werbung gekennzeichnet sein, was aber oft nicht der Fall sei.

Die Strategie liege auf der Hand, so Zimmer. „Sie bringen Werbung zur Zielgruppe, ohne dass es diese stört. Im Gegenteil: Werbung wird von der Zielgruppe freiwillig abonniert und gilt als cooler, authentischer, glaubwürdiger Tipp unter Freunden - ein Traum für die Werbeindustrie,“ erklärt die Konsumentenschützerin.

Werbebotschaften als Tipps getarnt

Wo Werbung beginnt, ist zudem oft unklar: So zeigen etwa so genannte Unboxing-Videos einen YouTuber beim Auspacken eines Produktes. Ob dies bereits als Werbung einzuordnen ist, ist umstritten. Ebenfalls problematisch ist es, wenn die Werbung zwar gekennzeichnet, der entsprechende Hinweis (Hashtag) aber zwischen den vielen anderen Hashtags kaum wahrzunehmen ist, wie etwa bei Instagramfotos.

Die AK verlangt mehr Schutz und Aufklärung. Die Plattformanbieter sollten in die Pflicht genommen werden. „Sie müssen Anleitungen und technische Lösungen für die Werbekennzeichnung anbieten“, forderte Zimmer. Kennzeichnungsmängel seien aber oft auch auf fehlendes Wissen oder Nachlässigkeit der Influencer zurückzuführen - was Verwaltungsstrafen zur Folge haben kann. Wenn die Kennzeichnungspflicht nach dem Medien- oder E-Commerce-Gesetz verletzt wird, können Bezirksverwaltungsbehörden Verwaltungstrafen über die YouTuber verhängen.

Tipp: Kritischer Umgang kann gelernt werden

Kindern im Alter von sieben bis elf Jahren fällt es schwer, Werbung zu erkennen, vor allem, wenn sie spielerisch gestaltet ist. Sie brauchen klare Hinweise, so die Konsumentenschützer. Deshalb sollten Eltern mit ihren Kindern über Werbung reden. Das sei schon in jungen Jahren wichtig, denn eine materialistische Orientierung, ein klischeehaftes Rollenverständnis und eine Verletzung der Privatsphäre nehmen schon früh ihren Lauf, warnte die AK. Es sei daher wichtig, eine skeptische Haltung zu Werbung zur schaffen, um Kinder zu schützen.

Onlinewerbung verleitet oft auch direkt zu Käufen. Mit einem Klick öffnet sich auch schon ein Onlineshop, in dem Influencer-Artikel erworben werden können. Auch hier rät die AK wieder: Eltern sollen sich mit ihrem Kind gemeinsam die Internetseiten anschauen und auf Produktplatzierungen achten.

Britta Rotsch, help.orf.at

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