Nach Bankomaterkenntnis: AK sorgt sich um flächendeckende Versorgung

Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), dass Bankomatgebühren von Drittanbietern nicht an die Banken verrechnet werden dürfen, zieht die Arbeiterkammer (AK) einen für Verbraucher nachteiligen Schluss: Die Banken könnten den Betrieb von Bankomaten in abgelegenen Gebieten Alternativanbietern überlassen.

„Banken müssen die flächendeckende Versorgung mit Bargeld sicherstellen, damit Konsumenten kostenlos vom eigenen Konto abheben können“, wird die Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik der AK, Gabriele Zgubic, in einer AUssendung zitiert. Das Feld dürfe nicht Drittanbietern überlassen werden, die „unverhältnismäßige Spesen“ verrechnen würden.

AK: „Keine weitere Ausdünnung“

Der VfGH hatte zuvor einen Passus im Verbraucherzahlungskontogesetz für verfassungswidrig erklärt, der die automatische Weiterverrechnung von Bankomatengebühren von Drittanbietern an die Banken vorsah. Allgemeine Bankomatgebühren werden dadurch allerdings nicht ermöglicht. Die Erhebung von Gebühren müsse „im Einzelnen ausgehandelt“ werden, so der VfGH.

Die Banken dürften das Erkenntnis nun nicht zum Anlass nehmen, sich aus strukturschwachen Regionen zurückzuziehen, argumentiert Zgubic. Die Versorgung mit Bargeld sei aus Sicht der AK eine wesentliche Pflicht von Banken. Es dürfe nicht zu einer „weiteren Ausdünnung des Bankomatnetzes“ kommen. Die Bankkunden würden das Bankomatnetz ja ohnehin durch quartalsweise Kontogebühren oder Einzelzeilenverrechnung mitfinanzieren, erinnert die Verbraucherschützerin.

Finanzministerium fordert „volle Transparenz“ von Banken

Auch das Finanzministerium sieht die Banken in der Pflicht. In Reaktion auf die Erkenntnisse des VfGH fordert das Ressort die Kreditinstitute auf, nachvollziehbare Produkte und Kontomodelle anzubieten. Diese dürften keine versteckten Gebühren enthalten und die Kosten müssten klar gekennzeichnet sein. Den Konsumenten müsse eine vernünftige Entscheidung ermöglicht werden.

Das Wichtigste sei volle Transparenz für Kunden, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Sollte die Anwendung von den Marktteilnehmern unzufriedenstellend umgesetzt werden, behalte sich das Ministerium vor, „in dem Bereich konkretere Anforderungen zu formulieren.“