Datenschutzmängel bei Facebook, Twitter & Co.

Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stellt Sozialen Netzwerken schlechte Noten im Umgang mit den Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer aus. Trotz der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sei nach wie vor kaum nachvollziehbar, wie ihre Daten verarbeitet werden.

Datenschutzrelevante Voreinstellungen auf Sozialen Netzwerken sind nicht immer datenschutzfreundlich gestaltet seien, obwohl die DSGVO das bindend vorschreibe, kritisieren die Verbraucherschützer. So werde in den meisten Fällen verlangt, die Kontakte auf dem Smartphone an den Anbieter zu übertragen. Dabei werde der Eindruck erweckt, dass die Apps der Anbieter sonst nicht verwendet werden könnten - was in einem Fall (WhatsApp) auch tatsächlich so sei. Lediglich Pinterest und Youtube (Google) verzichteten auf die Aufforderung zum Synchronisieren.

Netze wollen zu viel wissen

Kritisch sehen die Verbraucherschützer auch die Praxis, nach den Mobilfunk-Nummern der Anwender zu fragen. In der Regel verfügten Userinnen und User nur über eine einzige Mobilfunknummer für private Zwecke, mehrere E-Mail-Adressen für verschiedenen Dienste seien dagegen von einer einzigen Person schnell eingerichtet. Mit der Mobilfunknummer könnten die Anwender über mehrere Dienste hinweg eindeutig identifiziert werden.

Das Erfragen der Mobilfunknummer stehe außerdem in Konflikt mit der DSGVO: Der Grundsatz der Datenminimierung schreibe vor, dass die erhobenen personenbezogenen Daten für die Zwecke, zu denen sie verarbeitet werden, „angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke ihrer Verarbeitung notwendige Maß beschränkt“ sein sollen. Die Angabe der Mobilfunknummer sei in den meisten Fällen für die Registrierung nicht erforderlich und erschwere darüber hinaus die pseudonyme Nutzung des Dienstes.

„Wesentliche Mängel“ bei Datenschutz

In einer aktuellen Marktanalyse des vzbv wurden Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp, LinkedIn, Snapchat, Pinterest und Youtube untersucht. Bei allen Sozialen Netzwerken bliebe auch nach Inkrafttreten der DSGVO „auf Basis der Datenschutzerklärungen wesentliche Aspekte der Datenverarbeitung intransparent für den Nutzer“, heißt es dort. Die Analyse offenbare „wesentliche Mängel“ im Umgang mit Datenschutzvorschriften.

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