Ärger im Garten: Laub lass nach

Die einen freuen sich im Herbst über die rot und gelb gefärbten Wälder, für die anderen bedeutet das viele Laub jede Menge Gartenarbeit. Besonders ärgerlich kann das sein, wenn das Laub aus Nachbars Garten herüberweht. In diesem Fall ist der rechtliche Spielraum allerdings klein.

Wenn das Laub von den Bäumen fällt, geht es für viele Gartenbesitzer ans Rechen und Entsorgen des Blattwerks. Das kann besonders ärgerlich sein, wenn die Blätter nicht einmal von den eigenen Bäumen, sondern aus dem Nachbargarten kommen. Eine rechtliche Handhabe habe man in diesem Fall nicht, sagt der Jurist Walter Rosifka von der Arbeiterkammer Wien. Diese „Immission“ der Natur müsse man hinnehmen - aber eben nur, wenn die Natur hinter dem Blättersegen steckt.

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Wer schneidet die Äste?

Das Laub zusammen zu rechen und dem Nachbarn über dem Zaun zu kippen, ist nicht erlaubt. In diesem Fall könne man auf Unterlassung klagen, so Rosifka. Fühlt man sich von den Gewächsen des Nachbarn belästigt, weil ein Baum oder ein Busch über den Zaun herüber wachsen, hat man das Recht, die herüberragenden Äste zu stutzen oder zu entfernen. Man müsse allerdings fachgerecht vorgehen: Chemiekeulen, die der Pflanze massiv schaden könnten, sind nicht erlaubt.

Es empfiehlt, sich die Nachbarn über solche Stutzungspläne zu informieren. Man kann allerdings nicht von ihnen verlangen, dass sie die störenden Äste selbst entfernen. Hier gibt es Ausnahme: Es gebe einige gerichtliche Entscheidungen, die vorsehen, dass der Baumbesitzer die Äste selbst stutzen muss, wenn von ihnen eine Gefahr für andere ausgeht, sagt Rosfika. „Etwa, wenn Äste abbrechen könnten oder das Dach des Nachbarhauses beschädigen“, so der Juristi.

Wer reinigt den Gehsteig?

Eine Aufgabe, die Hausbesitzer ebenfalls in Angriff nehmen müssen, ist, den Gehsteig frei von Laub zu halten. Denn feuchte, matschige Blätter könnten zur potentiellen Gefahr für Fußgänger werden. „In der Straßenverkehrsordnung ist bestimmt, dass der Eigentümer den Gehsteig in einer bestimmten Breite vor seinem Haus reinigen muss von Schnee, aber auch von Schmutz und Verunreinigungen“, so Rosifka.

Laub auf nassem Gehweg

APA/dpa

Wird es rutschig, drohen Strafen

Ob die Blätter vom eigenen, einem Nachbargrundstück oder Alleebäumen öffentlicher Straßen stammen, sei dabei unerheblich. Verletzt sich ein Fußgänger, weil der Gehsteig nicht geräumt ist, droht nicht nur eine Verwaltungsstrafe, sondern auch eine Schadenersatzforderung.

Wohin mit dem Laub?

Eine Strafe droht auch, wenn man das Laub, wie früher mitunter üblich, im eigenen Garten verbrennt. Das sei nach dem Bundesluftreinhaltegesetz heute nicht mehr erlaubt, betont der Jurist. Die Blätter gehören in Container für Laub und kompostierbare Gartenabfälle, nicht in den Restmüll. Wo die in der eigenen Wohngegend zu finden sind, muss man beim jeweiligen Gemeindeamt erfragen.

Ein Mann mit Laubbläser treibt Blätter vor sich her

APA/dpa/Christian Charisius

Zum Einsatz lauten Geräts hat jede Gemeinde eigene Regeln

Dort kann man auch erfahren, wann man im Garten mit lauten Geräten, wie Laubbläsern, hantieren darf. „In manchen Gemeinden gibt es jeden Tag Zeiten, in denen der Einsatz lauter Maschinen untersagt ist, in anderen ist das nur am Wochenende so“, meint Rosifka. Wer eine Anzeige wegen Lärmbelästigung vermeiden möchte, sollte sich also vor dem Griff zum Laubbläser bei der Gemeinde erkundigen.

Marlene Nowotny help.ORF.at

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