Reiseanbieter muss Superschnäppchen nicht einhalten

Wer im Internet nach Reiseangeboten sucht, stößt auf eine Fülle verlockender Angebote. Doch klingt ein Schnäppchen schon zu schön, um wahr zu sein, kann es sich um eine „Error-Fare“, einen Preisfehler, handeln. Der Reiseanbieter kann in solchen Fällen den Vertrag wegen Irrtums anfechten und den richtigen Preis verlangen.

Sechs Nächte im 5-Stern-Hotel Hilton in Dubai, inklusive Frühstück, für zwei Personen um insgesamt 156 Euro: Auf dieses vermeintliche Supersonderangebot stieß ein Niederösterreicher auf der Website des Reiseveranstalters Meiers Weltreisen.

Wenn das Buchungssystem irrt, purzeln die Preise

Der 51-Jährige buchte das Schnäppchen sowie passende Flüge und erhielt prompt auch eine automatisierte Buchungsbestätigung. Kurze Zeit später erfolgte die Ernüchterung: In einem separaten Schreiben erklärte ihm das Reisebüro, dass es sich um einen Irrtum handle und der korrekte Preis für die Leistung 979 Euro betrage.

Tatsächlich liegt hier ein Preisfehler vor - ein Angebot, das der Reiseveranstalter so nicht anbieten wollte. Denn Error Fares sind keine bewusst gesteuerten Tiefstpreise, sondern beruhen meist auf Eingabefehlern. Dabei wird versehentlich ein falscher Preis eingetragen.

Absurd tiefe Preise wegen Irrtums anfechtbar

In diesem Fall sei der Irrtum so drastisch, dass er dem Niederösterreicher hätte auffallen müssen, so Barbara Forster, Rechtsexpertin am Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Und bei einem offensichtlichen Irrtum wie diesem müsse der Reiseveranstalter das Angebot nicht einhalten. Für den Niederösterreicher heißt das: Er zahlt entweder auf den richtigen Preis auf oder er steigt in einem anderen Hotel ab.

Sind die Preisfehler nicht so klar erkennbar, wenn es sich etwa um nur kleinere Abweichungen vom tatsächlichen Preis handelt, laufe es aber auch kulanzweise auf Kompromisse hinaus, so Forster.

Schnäppchenportale suchen gezielt nach Error Fares

Schnäppchen zu schön, um wahr zu sein, kommen auch bei Fluglinien oft vor. „Daraus hat sich eine gewisse Industrie entwickelt, es gibt Unternehmen, die suchen gezielt nach Error Fares und veröffentlichen diese dann auf ihren Websites, so dass Konsumenten, die dann buchen können“, so Forster.

Wer solche Error Fares bucht, sollte sich bewusst sein, dass auch die Fluglinie den Beförderungsvertrag wegen Irrtums anfechten kann, warnt Forster.

Veronika Mauler, Ö1-Journale, für help.ORF.at

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