Trotz hoher Temperaturen: Kein Recht auf „hitzefrei“

Angesichts der derzeit hohen Temperaturen auch im Büro fragen sich viele Arbeitnehmer, ab wie viel Grad Celsius Vorgesetzte ihren Beschäftigten hitzefrei geben müssen. Die ernüchternde Antwort der Arbeiterkammer: nie. Nur in der Baubranche gibt es eine unverbindliche Sonderregelung.

„Hitzefrei gibt es nicht", so Christian Haberle, Gesundheitsexperte der Arbeiterkammer (AK) NÖ. Doch der Arbeitergeber müsse dafür Sorge tragen, dass die Hitzestrapazen für die Beschäftigten so gering wie möglich gehalten werde. Das sei im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und in der Arbeitsstättenverordnung festgeschrieben.

Schwitzender Büroarbeiter

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Schwitzen im Büro: Doch die Arbeit darf man trotzdem nicht niederlegen

Wasser bereitstellen, Arbeitsplatz wenn möglich kühlen

„Den Arbeitsplatz verlassen, wenn es zu heiß ist, darf man nicht. Damit könnte man einen Entlassungsgrund liefern", so Haberle. Auch ein Recht auf eine Klimaanlage am Arbeitsplatz gibt es nicht. Ist jedoch eine installiert, muss der Arbeitgeber sie bei Hitze auch aufdrehen und die Räume kühlen. Dasselbe gilt für Lüftungen. Besonders bei Arbeiten im Freien ist wichtig: Der Dienstgeber muss Trinkwasser bereitstellen.

Bei unzumutbaren Belastungen ist das Arbeitsinspektorat der richtige Ansprechpartner. „Oft gibt es technische Lösungen, an die ein Arbeitgeber mitunter gar nicht denkt. Das können Jalousien sein oder ein reflektierender Anstrich auf einem Dach", sagt der Experte.

Sonderregelung für Baubranche

Für die Baubranche gibt es eine unverbindliche Sonderregelung. Wenn die Temperatur im Schatten länger als drei Stunden höher ist als 35 Grad, können Arbeitgeber die Arbeiter nach der Schlechtwetterregelung den Rest des Tages nach Hause schicken. Die Betroffenen bekommen dann den Großteil des Verdienstentgangs ersetzt, so die AK NÖ.

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