Im Netz der Onlinepartnerbörsen
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„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1.
Bereits einer von vier Menschen in Österreicher nutzt für die Partnersuche einen Onlinedienst. Auch eine Oberösterreicherin entschied sich für eine dreimonatige Premium-Mitgliedschaft bei ElitePartner. Kostenpunkt: rund 300 Euro.
180 Euro für drei Tage Nutzung
Die Konsumentin war mit den Partnervorschlägen unzufrieden und beschloss nach drei Tagen, den Vertrag zu kündigen sowie von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Dieses erlaubt Verbrauchern bei Onlinegeschäften innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Für das Ausprobieren der Dienstleistung, kann das Unternehmen einen „Wertersatz“ fordern. Diesen war die Oberösterreicherin auch bereit zu zahlen, doch die Höhe der Forderung kam als Schock: Rund 180 Euro – also fast 60 Prozent des Vollpreises für drei Monate Mitgliedschaft - buchte ElitePartner für drei Tage Nutzung von ihrer Kreditkarte ab.
Beschwerdeflut bei der Arbeiterkammer
Bei der Arbeiterkammer (AK) kennt man das Problem. Weit über 1.000 Beschwerden seien in den vergangenen eineinhalb Jahren zu diesem Thema eingegangen, so Gabriele Zgubic von der AK Wien. Die PE Digital GmbH – Betreiberin der Partnerbörsen ElitePartner und Parship – begründet die hohen Wertersatzkosten mit der „Kontaktgarantie“.
APA/dpa/Julian Stratenschulte
ElitePartner sichert zahlenden Mitgliedern mindestens fünf Kontakte pro Monate zu. Die Höhe des Wertersatz wird danach berechnet, wie viele Kontakte bis zum Vertragsrücktritt hergestellt wurden. Als „Kontakt“ gilt allerdings fast jede Interaktion auf der Plattform - zum Beispiel auch, wenn das „Daumen hoch“-Symbol in einem anderen Profil angeklickt wurde.
Konsumentenschützer: Verrechnungspraxis rechtswidrig
Die AK klagte gegen die Verrechnungspraxis der PE Digital GmbH und gewann in erster Instanz. Das Unternehmen legte Berufung ein, der Fall ist nun beim Obersten Gerichtshof (OGH). Die AK rechnet damit, auch hier recht zu bekommen. Bis PE Digital die hohen Wertersatzkosten nicht mehr verlangen dürfe, empfehle man Betroffenen, den Wertersatz nur anteilig für jene Tage zu bezahlen, an denen man die Dienstleistung genutzt hat. „Das wird in der Regel weit weniger sein“, so Zgubic. Im Fall der Frau aus Oberösterreich kommt man so auf etwa 9,90 Euro, statt der geforderten 180 Euro Wertersatz.
APA/dpa/Felix Kästle
Wurde der Wertersatz bereits abgebucht, können Konsumentinnen und Konsumenten die Differenz zurückfordern. Reagiert das Unternehmen nicht auf die Forderung, kann mithilfe der AK ein Einzelverfahren angestrengt werden. „In der Regel ergeht in diesen Fällen ein Versäumnisurteil. Das heißt der Streitgegner lässt sich nicht auf ein Verfahren ein und zahlt dann den Wertersatz zurück“, so AK-Expertin Zgubic. Betroffene können sich auch beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) beraten lassen.
Kündigen heißt nicht automatisch löschen
Für die Oberösterreicherin war der überhöhte Wertersatz aber nicht das einzige Ärgernis. Trotz Vertragskündigung trudelten weiterhin unerwünschte Partneranfragen in ihrem E-Mailpostfach ein. Auf Anfrage von help.ORF.at bestätigt ElitePartner: „Premium-Mitgliedschaften werden bei der Kündigung automatisch in Gratis-Mitgliedschaften umgewandelt. Das Profil bleibt erhalten und online. Eine aktive Zustimmung wird dafür nicht eingeholt.“
Die Konsumenten würden aber im Kündigungsschreiben entsprechend informiert, so das Unternehmen. Um auf der Partnerbörse nicht länger sichtbar und kontaktierbar zu sein, muss also zusätzlich die Gratis-Mitgliedschaft gekündigt werden.
Miriam Hübl, help.ORF.at
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Publiziert am 28.07.2018