BAWAG muss Tausenden Kunden Spesen zurückzahlen
Betroffen von der VKI-Klage waren insgesamt sieben Klauseln, darunter Vertragsbedingungen zu verschiedenen Spesen, zu Änderungen der Zugangsberechtigung sowie zu diversen Vorbehalten der Bank, Leistungen und Geschäftsbedingungen stillschweigend zu ändern.
Viele Beschwerden über Spesen
Der VKI erhielt in allen inhaltlichen Punkten Recht, das Urteil ist rechtskräftig. Die BAWAG muss nun die zu Unrecht verrechneten Spesen nach Ablauf von sechs Monaten wieder gutbuchen. Bei laufenden Verträgen muss diese Gutbuchung automatisch zum nächstfolgenden Konto-Abschluss durchgeführt werden.
Wie viele Konsumenten davon betroffen sind und um welche Summen es insgesamt geht, lasse sich nicht genau sagen, so Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Faktisch sind es aber einige Tausend“, so Hirmke. Es habe sehr viele Beschwerden gegeben.
Keine Weiterverrechnung fremder Bankspesen
Geklagt hatte der VKI bereits im Herbst 2016. Betroffen waren Vertragsklauseln aus Geschäftsbedingungen der Bereiche Kontobox, Giroprodukte und eBanking. Anlass waren unter anderem Beschwerden zu nachträglich verrechneten Spesen bei Selbstbedienungsgeräten, mit denen es Kunden möglich war Erlagscheine einzuscannen. Die in diesem Zusammenhang von der Bank vorgesehenen Spesen für eine manuelle Nachbearbeitung in Höhe von 2,90 Euro und 3,90 Euro wurden nunmehr vom OGH für nicht zulässig erklärt.
Ebenfalls als gesetzwidrig eingestuft wurde die Klausel, wonach fremde Spesen weiterverrechnet werden. Jetzt sei klargestellt, dass eine Bank keine Spesen verlangen könne, wenn sie Leistungen, die sie für ihre Kunden erbringen muss, an ein drittes Unternehmen auslagert, so der VKI."
Link:
- Kreditkarte gestohlen: Bank will Schaden nicht decken
- Wohin mit dem Geld? Damit Erspartes nicht weniger wird
Publiziert am 17.07.2018