Regierung will EU-Konsumentenschutzpläne abschwächen

Der Bundesrat hat sich heute mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen Pläne der EU-Kommission zu erweiterten Verbraucherschutzbestimmungen in Europa ausgesprochen. Nach den EU-Plänen sollen unter anderem eine Geldbuße für Unternehmen in Höhe von vier Prozent des Umsatzes und verbesserte Verbraucherrechte bei unlauteren Geschäftspraktiken eingeführt werden.

Gleich zweimal hat der Bundesrat heute eine sogenannte Subsidiaritätsrüge zu Plänen der EU-Kommission mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ beschlossen. Betroffen ist einerseits der „New Deal for Consumers“, der vorsieht, dass der kollektive Rechtsschutz durch Verbände ausgebaut wird. Diese Verbandsklagen sollen laut dem Vorschlag der Kommission von „qualifizierten Einrichtungen“ wie der Arbeiterkammer (AK) geführt werden. Durch Einbringung einer Klage soll die Verjährung von Ansprüchen unterbrochen werden.

Arbeiterkammer begrüßt mehr Rechte für Verbraucher

Ein weiterer Richtlinienvorschlag zu unlauteren Geschäftspraktiken sieht unter anderem vor, dass nationale Behörden bei schweren Verstößen höhere Strafen von bis zu vier Prozent des Unternehmensumsatzes verhängen können. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen außerdem das Recht auf individuelle Rechtsbehelfe bei unlauteren Geschäftspraktiken bekommen. Beides lehnten die Koalitionsparteien als „nicht mit dem Subsidiaritäts- und Proportionalitätsprinzip vereinbar“ ab.

Pläne für WKO hingegen „krass wirtschaftsfeindlich“

Bei der Wirtschaftskammer (WKO) stößt die Subsidiaritätsrüge des Bundesrats auf Zustimmung. Sie hatte die Kommissionspläne als „krass wirtschaftsfeindlich“ bezeichnet. Die Arbeiterkammer sieht die Vorschläge der Kommission dagegen als begrüßenswerte Stärkung von Verbraucherinteressen.

Verzögerung als mögliche Folge

Sollten auch andere Länder Vorbehalte gegen die EU-weite Verbesserung der Konsumentenschutzrechte haben, müssen die Gesetzesvorhaben von der EU-Kommission noch einmal überprüft werden, was wiederum eine Umsetzung deutlich verzögern würde.

Was bewirkt eine Subsidiaritätsrüge?

Das Procedere läuft dabei wie folgt ab: Seit 2010 haben nationale Parlamente in der EU die Möglichkeit, präventiv Stellung zu europäischer Gesetzgebung zu nehmen. Wird eine solche Subsidiaritätsrüge von einem Drittel der an die nationalen Parlamente vergebenen Stimmen unterstützt, muss das Vorhaben überprüft werden. Sprechen sich mindestens die Hälfte der Stimmen gegen ein Vorhaben aus, muss die Kommission, wenn sie an den Plänen festhält, ihrerseits eine begründete Stellungnahme abgeben und diese zusammen mit den Stellungnahmen der nationalen Gremien dem Europaparlament und dem Rat vorlegen. Jedes Mitgliedsland erhält zwei Stimmen, bei Mehrkammernsystemen wie in Österreich werden die Stimmen auf National- und Bundesrat aufgeteilt.

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