Verzugszinsen und Portokosten: Diners Club verurteilt

Ist der Postversand vereinbart, darf der Kreditkartenanbieter Diners Club keine Gebühr für das Versenden von Kontoauszügen verlangen. Dies stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) nun klar. Auch einige Klauseln, die Verzugszinsen betrafen, sind laut dem Urteil gesetzwidrig. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Betroffene haben nun Rückforderungsansprüche.

Der VKI klagte die Diners-Club-Bank im Auftrag des Sozialministeriums wegen sechs Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Diners-Club-Kreditkarten. Der OGH erklärte nun alle eingeklagten Klauseln für unzulässig.

Kontoauszug muss kostenlos zugestellt werden

Eine Klausel besagte, dass der Kunde die Wahlmöglichkeit zwischen einer kostenlosen Zustellung der Kontoauszüge auf elektronischem Weg oder der Zustellung per Post hat, wobei für letzteren Fall zwei Euro pro Kontoauszug verrechnet wurden. Die beklagte DC Bank AG rechtfertigte sich damit, dass das Zahlungsdienstegesetz erlaube, einen angemessenen Kostenersatz zu verlangen, wenn der Kontoauszug auf Verlangen des Kreditkarteninhabers übermittelt wird.

Der VKI und nun auch der OGH sehen das aber differenzierter: Es macht nämlich einen Unterschied, ob der Zahlungsdienstnutzer die Zustellung einseitig verlangt oder ob vorab zwischen dem Kreditkartenunternehmen und dem Zahlungsdienstnutzer vereinbart wurde, dass die Kontoauszüge per Post geschickt werden. In letzterem Fall darf das Kreditkartenunternehmen nichts verrechnen. Die Bereitstellung der gesetzlich zu erteilenden Informationen muss nach dem Zahlungsdienstegesetz nämlich in der Regel unentgeltlich erfolgen.

Zu viel Verzugszinsen verrechnet

Weitere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen betrafen die Verzugszinsen. So sah eine Klausel vor, dass die Zinsen monatlich kapitalisiert werden. Dies ist aber intransparent, weil Verbraucher nicht auf den daraus resultierenden Zinseszinseffekt hingewiesen werden. Dem durchschnittlichen Verbraucher ist nämlich nicht klar, dass durch den monatlichen Abschluss Zinseszinsen verrechnet werden. Außerdem waren Verzugszinsen in der Höhe von 15 Prozent pro Jahr vereinbart, ohne darauf abzustellen, dass Verzugszinsen in einer solchen Höhe nur bei Verschulden des Kreditkarteninhabers verlangt werden dürfen. Betroffene Konsumenten haben daher zu viel Verzugszinsen gezahlt.

Musterbriefe für Rückforderung

„Kunden, die ungerechtfertigterweise für ihre Kontoauszüge ein Entgelt bezahlen mussten oder denen zu viel Verzugszinsen berechnet wurden, können diese Beträge nun zurückfordern. Der VKI stellt dafür kostenlos Musterbriefe zur Verfügung“, so Joachim Kogelmann,zuständiger Jurist im VKI.

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