Aus für irreführende Lebensmittelbezeichnungen gefordert

Bilder von Früchten oder die Bezeichnung „traditionell“ auf Lebensmitteln können nach Einschätzung europäischer Verbraucherschützer irreführend sein. Deshalb müssten die Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln verschärft werden, forderte der europäische Verbraucherschutzverband BEUC von den EU-Institutionen.

Nach EU-Recht dürften Lebensmitteletiketten nicht in die Irre führen, sagte BEUC-Chefin Monique Goyens. Trotzdem würden Hersteller rechtliche Grauzonen ausnutzen und ihre Produkte hochwertiger erscheinen lassen als sie eigentlich sind.

Der BEUC nannte drei übliche Tricks, mit denen Verbraucher getäuscht werden: Bezeichnungen wie „traditionell“ oder „natürlich“ sollen den Eindruck besonderer Qualität erwecken; Früchte, die auf Produkten abgebildet werden, deren Fruchtanteil verschwindend gering ist; und die Beschreibung als „Vollkornprodukt“, obwohl kaum Vollkorn enthalten ist.

Klare Definition für „Vollkorn“ und „traditionell“

Der Verband nennt das Beispiel eines Rote-Früchte-Joghurtdrinks, der in Belgien und den Niederlanden verkauft wird, und mehrere rote Früchte auf dem Etikett zeigt. Tatsächlich liege der Saftanteil an dem Getränk jedoch bei nur zwei Prozent, der Großteil davon sei zudem aus Äpfeln. Die auf der Packung abgebildeten Erdbeeren, Kirschen und Himbeeren machten gerade mal 0,01 Prozent des gesamten Drinks aus.

Begriffe wie „traditionell“ oder „natürlich“ müssten klar definiert werden, fordert der BEUC. Außerdem müsse es für selbst ernannte Vollkornprodukte eine Untergrenze für den Vollkorn-Anteil geben. Lebensmittel, auf denen bestimmte Zutaten wie Früchte besonders hervorgehoben werden, müssten ebenfalls einen Mindestanteil dieser Zutat enthalten.

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