Totalschaden, Zeit- und Restwert: Was akzeptiert werden muss

Für ältere Autos kann schon ein harmloser Rempler ein vernichtendes Urteil bedeuten: wirtschaftlicher Totalschaden, die Reparaturkosten übersteigen den Zeitwert des Fahrzeugs. Die Bewertung der Autos fällt dabei häufig geringer aus als von den Besitzern erwartet. Muss dieser Wert und die angebotene Entschädigung akzeptiert werden?

Mein Auto wurde auf einem Parkplatz angefahren und beschädigt. Vor dem Unfall war das Auto laut Gutachter 4.700 Euro wert, die Reparatur in einer Fachwerkstätte wäre deutlich teurer, also wirtschaftlicher Totalschaden. Die gegnerische Versicherung organisierte einen Händler, der mir 2.550 für das Auto zahlen würde. Die Differenz auf den Zeitwert von 2.150 Euro würde mir die Versicherung auszahlen. Muss ich darauf eingehen? Ich möchte mein Auto gerne behalten, kann ich mir nicht den vollen Zeitwert auszahlen lassen und selbst eine Reparatur organisieren?

Ganz so einfach ist es leider nicht. Als Geschädigter muss man das Angebot der Versicherung zwar nicht in vollem Umfang annehmen, man kann aber nur darauf bestehen, sich die Differenz zwischen Restwert (was der Wrackhändler bereit wäre zu zahlen) und Zeitwert vor dem Unfall auszahlen zu lassen. In diesem Fall wären das 2.150 Euro. Ob sich damit das Auto jedoch wieder in einen straßentauglichen Zustand versetzen lässt, bleibt fraglich. Auf die Auszahlung des gesamten Zeitwerts kann man nicht bestehen, wenn man das Auto auch behalten möchte. Das ist nachvollziehbar: Man würde sich in diesem Fall um den Restwert des Autos bereichern.

Zeitwerte oft zu niedrig angesetzt

Beschwerden gibt es häufig über zu niedrig angesetzte Zeitwerte von Unfallautos. Der Wert wird in den meisten Fällen schematisch ermittelt, etwa nach der Eurotax-Liste. Eigenschaften wie ein besonders guter Pflegezustand oder geringe Laufleistung würden nicht oder kaum in die Bewertung ein, lautet eine häufige Beschwerde. Umgekehrt sollen dagegen kleinere, ältere Mängel manchmal zu viel zu großen Abzügen führen: Ein paar Kratzer und kleinere Dellen reduzieren so den Zeitwert drastisch.

Solche Gutachten müssen nicht vorbehaltlos akzeptiert werden. Grundsätzlich steht es jedem Geschädigten frei, ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen. Allerdings sollte hier nicht mit wundersamen Wertzuwachs gerechnet werden, warnen Branchenkenner. Ein Gegengutachten lohnt sich nur dann, wenn man darlegen kann, dass der Zeitwert nicht richtig ermittelt wird. Das kann etwa bei besonderen Ausführungen und Ausstattungen, bei prominenten Vorbesitzern oder Kleinserien mit besonderen Eigenschaften der Fall sein.