Onlinebanking: keine Gesprächsaufzeichnung ohne Zustimmung

„Dieses Gespräch wird aufgezeichnet“: Diese meist automatische Tonbandansage vor Anrufen in Callcentern wird jeder schon einmal gehört haben. Aber: Darf ein Unternehmen die Zustimmung zur Aufzeichnung zur Bedingung für ein Callcentertelefonat machen?

Darf eine Online-Bank als Voraussetzung für telefonische Kontaktaufnahme die Zustimmung zur Aufnahme und Speicherung des Gesprächs bis zu fünf Jahre verlangen?

Eine Aufzeichnung ohne die Zustimmung des Kunden würde Persönlichkeitsrechte verletzen (§16 ABGB). Mit Zustimmung ist eine Aufzeichnung allerdings zulässig. Dazu genügt es, dass die Konsumenten vor dem Gespräch auf die Aufzeichnung hingewiesen wurden. Das kann einmalig mit einer Vereinbarung geschehen oder mit einer Tonbandansage vor dem eigentlichen Gespräch.

Zur Speicherung: Es handelt sich um eine Datenverarbeitung, womit die Betroffenen ein Auskunftsrecht über die verarbeiteten Daten hat. Einen Anspruch auf Löschung der Daten hätte man jedoch nur, wenn die Daten illegal verarbeitet würden. Das ist bei einer Zustimmung der Betroffenen jedoch nicht der Fall (§§26f DSG).