Inkassoverband warnt vor falschen Mahnschreiben
Die angeblichen Inkassounternehmen gebe es in Wirklichkeit gar nicht. „Sehr häufig benutzen Betrüger Logos bestehender Unternehmen oder fälschen sogar deren E-Mail-Adressen und Telefonnummern, um ihren falschen Forderungen Nachdruck zu verleihen,“ so Walter Koch, Präsident des IVÖ. Es seien Fälle bekannt, bei denen aus dem Ausland Tausende Briefe an Konsumenten in Österreich geschickt worden sein. Wie viele der Empfänger gezahlt haben, ist nicht bekannt. „Wir vermuten, dass zig-tausende Euros auf die Konten der Betrüger geflossen sind“, so Koch.
Nicht zuordenbare Forderungen nicht bezahlen
Bei Erhalt von Inkasso-Mahnungen sollte man diese immer auf Plausibilität prüfen. Die Standes- und Ausübungsregeln für Inkassoinstitute verpflichten Inkassoinstitute bereits im ersten Mahnschreiben genaue Angaben zur Forderung zu machen. Zum Beispiel muss der Name oder die Firma des Auftraggebers sowie der Grund für die Forderung genannt werden.
Wenn man eine Forderung nicht zuordnen kann oder sie irgendwie dubios wirkt, sollte man sich bei Konsumentenschützern der Arbeiterkammer und anderer Einrichtungen informieren. Auf jeden Fall sollte nicht bezahlt werden.
Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten
Bundeskriminalamt und Konsumentenschützer raten Betroffenen zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten, egal ob bereits Geld geflossen ist oder es bei dem Betrugsversuch geblieben ist. Die Meldung ist auch über ein E-Mail an die Adresse against-cybercrime@bmi.gv.at möglich.
Hat man bereits Geld überwiesen, stehen die Chancen allerdings schlecht. Eine Rückbuchung ist üblicherweise nicht möglich. Nur wenn etwas vom Konto abgebucht wird (Lastschrift), kann man eine Rückbuchung binnen acht Wochen veranlassen. Wenn der Konsument selbst eine Zahlung tätigt ist das Geld meist unwiederbringlich verloren.
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Publiziert am 06.03.2018