Fiat-500-TV-Spot ist gesetzeswidrig

Das Handelsgericht Wien hat das Autounternehmen Fiat für einen Werbespot verurteilt. Dieser habe nicht alle gesetzlich geforderten Informationen enthalten. Das Handelsgericht (HG) Wien gab dem VKI recht, der geklagt hatte. Das Urteil in erster Instanz ist nicht rechtskräftig.

Wenn eine Werbung eine „Aufforderung zum Kauf“ darstellt, muss sie alle für den Verbraucher wichtigen Informationen enthalten. In dem TV-Spot für einen Leasingvertrag seien dem Verbraucher aber für seine Entscheidung wesentliche Informationen vorenthalten worden.

Screenshot aus dem Fiat Spot

Fiat

TV-Spot für das Sondermodell Fiat 500 Anniversario

Gegenstand der Klage ist der Fiat-TV-Spot für das Sondermodell Fiat 500 Anniversario mit dem bekannten Schauspieler Adrien Brody. Die Werbung wurde allein im Juli 2017 mehr als 1.400 Mal in Österreich gesendet und dauerte 30 Sekunden lang.

Darin wurde blickfangartig rund vier Sekunden lang mit der Leasingrate in Höhe von 65 Euro im Monat geworben. Die vom Gesetz geforderten Informationen waren nicht einmal halb so groß und nur halb so lange wie die Leasingrate selbst abgebildet. Diese etwa zwei Sekunden reichten auf jeden Fall nicht, dass sie zur Gänze gelesen werden konnten.

Deutliche Infos über Zinssatz und Gesamtbetrag

In Werbung für Kredit-und Leasingverträge müssen Informationen wie der Sollzinssatz, der effektive Jahreszinssatz und der Gesamtbetrag enthalten sein, schreibt der VKI in einer Aussendung heute, Montag. Und zwar laut dem Verbraucherkreditgesetz klar, prägnant und auffallend.

„Der Sinn dieser Informationspflicht besteht darin, den Verbrauchern vor Augen zu führen, mit welchen Belastungen sie bei einem allfälligen Vertragsabschluss zu rechnen haben und sie so in die Lage zu versetzen, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen“, sagt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

Link: