Keine Sammelklagen gegen Facebook in Österreich

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat eine geplante grenzüberschreitende Massenklage gegen Facebook in Österreich für unzulässig erklärt. Der Datenschützer Max Schrems darf also hier nicht im Namen Tausender ausländischer Nutzer gegen das Soziale Netzwerk vor Gericht ziehen. Schrems könne aber als privater Nutzer klagen, und zwar in Österreich, so der EuGH.

Seit sieben Jahren klagt der Jurist Max Schrems gegen Facebook wegen zahlreicher Verstöße gegen den Datenschutz, jetzt entschied der EuGH in einem weiteren Fall.

Klage gegen Facebook in Österreich möglich

Strittig war, ob Schrems in Österreich klagen und dabei auch mehrere Beschwerden zu einer Art Sammelklage gegen Facebook bündeln kann. Der EuGH lehnt das ab. Das EU-Recht ermögliche keine national gebündelten Sammelklagen gegen Facebook, so das Urteil. Nutzer-Klagen im jeweiligen Heimatland seien nur individuell zulässig.

In eigener Sache dürfe der Österreicher Schrems jedoch sehr wohl in seiner Heimat gegen den Internetgiganten klagen, obwohl Facebook seinen europäischen Sitz in Irland hat, so der EuGH weiter. Auch gehe ihm seine Verbrauchereigenschaft nicht dadurch verloren, dass er sich auch beruflich mit dem Datenschutz bei Facebook beschäftigt. Facebook ist der Ansicht, Schrems könne nur am Firmensitz in Irland klagen und sei Unternehmer, nicht Verbraucher. Für Verbraucher bestehen nämlich Erleichterungen, wonach sie gegen Unternehmen immer auch an ihrem Wohnsitz klagen können.

Abtretung von Ansprüchen nicht möglich

Bereits der Generalanwalt des EuGH hatte im November 2017 erklärt, Schrems könne in Österreich klagen, doch sei eine solche Verbraucherklage immer „auf die konkreten Parteien des speziellen Vertrags beschränkt“. Daher könne Schrems mit seiner Klage in Österreich nicht auch Ansprüche geltend machen, die ihm andere Österreicher oder Personen aus dem Ausland abgetreten habe.

Schrems hatte in Österreich eine Sammelklage gegen Facebook Irland wegen angeblicher Verstöße gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzregeln eingereicht. Er forderte die Feststellung, dass bestimmte Vertragsklauseln von Facebook unwirksam sind. Zudem verlangt er für sich und weitere Nutzer die Unterlassung der Verwendung von Daten und Schadenersatz.

Konsumentenschützer sehen Rechtsschutzlücke

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) drängt nun auf die rasche Einführung der Gruppenklage in Österreich. „Das EuGH-Urteil zur Facebook-Sammelklage offenbart Rechtsschutzlücken für Verbraucher“, so Ulli Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktion im VKI. Es könne nicht sein, dass Verbraucher nur deshalb nicht zu ihrem Recht kämen, weil sie nicht von einem österreichischen, sondern von einem internationalen Unternehmer geschädigt worden seien.

Max Schrems selbst sieht trotz des Urteils einen Erfolg. Facebook müsse sein Geschäftsmodell nun von einem Gericht datenschutzrechtlich beurteilen lassen. Der Datenschutz-Aktivist erwartet, dass Facebook den Großteil der Verfahrenskosten tragen müsse, weil sich der Kläger in 20 von 22 Klagepunkten durchgesetzt habe. Facebook selbst zeigte sich erfreut über die Ablehnung.

EU-Kommission kündigt Reform an

Die EU-Kommission kündigte nach dem Urteil des EuGH für April eine Reform der Konsumentenschutzregeln an. Ein Sprecher erklärte, die EU-Regeln zu Konsumentenverträgen müssten geklärt werden.

Das Urteil werde sorgfältig geprüft, auch im Licht des künftigen Vorschlags im Konsumentenbereich. Konsumenten müssten die Möglichkeit haben, besseren Zugang zu ihren Rechten zu erhalten. Die EU habe strenge Regeln, doch gebe es die Absicht, die Durchsetzung der Rechte zu stärken.

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