Deutsches Gericht kippt Gebühren-Klausel bei Easyjet

Der Billigflieger Easyjet verweigert seinen Passagieren die Rückzahlung von Steuern und Gebühren, wenn diese vom Vertrag zurücktreten. Das Landgericht Frankfurt hat eine entsprechende AGB-Klausel nun gekippt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Landgericht Frankfurt hat eine Vertragsklausel des Billigfliegers Easyjet zu Flughafengebühren gekippt. Die Fluggesellschaft hatte in den Geschäftsbedingungen ausgeschlossen, ihren Kunden Steuern und Gebühren zu erstatten, falls sie von ihrem Beförderungsvertrag zurücktreten.

„Unangemessene Benachteiligung der Verbraucher“

Diese Posten machen einen erheblichen Anteil des Gesamtticketpreises aus und fallen nicht an, wenn der Passagier den Flug gar nicht antritt.

Das deutsche Gericht wertete die Regelung als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher und gab damit einer Klage der Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg statt, wie eine Justizsprecherin bestätigte. Die Airline solle keinen zusätzlichen Nutzen aus dem Rücktritt ihres Kunden ziehen, indem sie nicht angefallene Steuern und Gebühren einbehalte, sagte der Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale, Hans-Frieder Schönheit, laut einer Mitteilung.

Die Kammer drohte Easyjet ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro für den Wiederholungsfall an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt angegriffen werden.

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