Große Unterschiede bei Videostreaming-Anbietern

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK-OÖ) haben bei der Prüfung der Verträge von fünf Video-Streaming-Anbietern erhebliche Preis- und Leistungsunterschiede festgestellt. Sie rieten in einer Presseaussendung dazu, Probemonate für Vergleiche zu nutzen und drohten auch Klagen bei Gericht wegen der Vertragsbedingungen an.

Die Konsumentenschützer schauten sich die Verträge von Netflix, Amazon, Sky, Maxdome und Flimmit an. Amazon Prime ist demnach ab 5,75 Euro pro Monat am günstigsten. Das Supersport-Monatsticket von Sky kommt auf 29,99 Euro.

Sehr unterschiedliche Programmschwerpunkte

Die Preise der Anbieter seien nicht zuletzt wegen des Programmumfanges sehr unterschiedlich, so die AK-Prüfer. So gebe es Tages- und Wochentickets, ebenso wie günstige Abos für Studenten. Genauso verschieden seien die Inhalte und Leistungen: Anbieter wie Flimmit setzen vorwiegend auf österreichische Produktionen. Manche setzen verstärkt auf Serien und Dokumentationen, während andere aktuelle Filme und Blockbuster in den Mittelpunkt stellen.

Es gibt zudem auch Filme, die nicht in den Abos enthalten sind und nur einzeln oder als Download erhältlich sind. Dies ist etwa bei Amazon-Prime der Fall.

UHD-Empfang nur mit geeignetem TV-Gerät

Auch die technische Qualität kann unterschiedlich sein. Die Premium-Variante von Netflix bietet ausgewählte Inhalte in Ultra High Definition Auflösung (UHD) an und das auf vier verschiedenen Endgeräten gleichzeitig. Also etwa am Fernseher, dem Computer, dem Handy und dem Tablet. Um die Programme aber auch in UHD empfangen zu können, ist ein modernes Ausgabegerät notwendig. Beispielsweise ein TV-Gerät, das den UHD Standard unterstützt - mehr dazu in Tipps für den Fernseherkauf.

Die Konsumentenschützer raten, die Möglichkeit von Probemonaten zu nutzen, um herauszufinden, was am besten passt. Doch auch deren Kosten sind unterschiedlich. Aus der Sicht der AK-Juristen sind die Bestimmungen zur automatischen Vertragsverlängerung, zur einseitigen Vertragsänderungen und die Einschränkungen der Leistung bei technischen Problemen rechtswidrig und sollten korrigiert werden. Die AK hat angekündigt, dies notfalls auch vor Gericht durchsetzen zu wollen.

Mehr zum Thema: