Verlängerte Rücktrittsfrist bei Singlebörsen
Auslöser für das Gerichtsurteil war ein Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums gegen Ideo Labs GmbH. Das Unternehmen betreibt die Dating-Onlineportale daily-date.at und dateformore.at.
Rücktrittsfrist 12 Monate statt 14 Tage
Bei diesen Dating-Portalen wandelte sich ein nahezu kostenloses Schnupperabo in eine kostenpflichtige längere Mitgliedschaft. Auf der Website war mehrmals und auffallend von einer 14-tägigen Testmitgliedschaft um einen Euro zu lesen. Erst beim letzten Schritt vor dem Vertragsabschluss fand sich im Kleingedruckten der Hinweis, dass die Schnuppermitgliedschaft automatisch in eine sechsmonatige Mitgliedschaft um 89,90 Euro monatlich übergeht, wenn nicht frist- und formgerecht gekündigt wird.
Das OLG Wien entschied, dass die automatische Vertragsverlängerung, die aus einem im Internet oder übers Telefon abgeschlossenen Schnupperabo entsteht, ein neuer Vertrag ist. Daher muss bei diesem Vertrag noch einmal auf das Rücktrittsrecht hingewiesen werden. Passiert das nicht, verlängert sich das 14-tägige Rücktrittsrecht der Konsumenten um zwölf Monate. Das Urteil ist rechtskräftig.
VKI: Gilt auch für andere Schnupper-Abos
„Dieses Urteil ist auf andere Unternehmen übertragbar, die mit billigen bzw. gratis Schnupperabos werben, die dann zu kostenintensiven langen Mitgliedschaften werden“, so Beate Gelbmann, Leiterin Abteilung Klagen im VKI. In solchen Fällen müsse jeweils über das Rücktrittsrecht informiert werden. Kommt der Unternehmer dieser Informationspflicht nicht nach, verlängere sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Der VKI stellt für betroffene Konsumenten kostenlos einen Musterbrief (PDF) zur Verfügung.
Link:
- Dating-Portale müssen über Kündigungsfrist informieren
- Vertragsverlängerung: Geld zurück für Parship-Kunden
Publiziert am 11.12.2017