Haus- oder Haushalt: Wer im Schadenfall zahlt

Die meisten Österreicher haben eine Haushaltsversicherung, oft in Kombination mit einer Gebäudeversicherung. Die Bewohner sind so gegen existenzbedrohende Risiken wie Feuer-, Wasserschäden und Einbruchdiebstahl abgesichert. Doch welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig? Je nach Produkt gibt es große Unterschiede, was im Schadenfall gezahlt wird und was nicht.

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Als eine Wienerin den elektrischen Wasserkocher einschaltete, folgte ein Knall und ein Blitz und der Strom im ganzen Haus war weg. Der gerufene Elektriker stelle einen Kabelbrand in der Verteilerdose der Küche fest. Die Reparatur kostete 564 Euro. Ein klarer Fall für die Haushaltsversicherung, dachte die Wienerin und reichte die Rechnung ein.

Elektroschäden nicht abgedeckt

Doch diese verwies ihrerseits auf die Hausversicherung (Gebäudeversicherung). Als sich die Wienerin an die Gebäudeversicherung wandte, erklärte sich auch diese für nicht zuständig, und verwies wiederum auf die Haushaltsversicherung. „Da frage ich mich schon, wozu schließe ich überhaupt eine Versicherung ab? Man zahlt jahrelang ein, braucht eh kaum was, und wenn man einmal etwas braucht, dann steigen sie aus“, so die verärgerte Frau.

Ein Ärger, den die meisten wohl nachvollziehen können. Jede Menge Ausschlüsse, zu viel Kleingedrucktes und undurchsichtige Abläufe im Schadensfall machen die Abwicklung über die Versicherung oft beschwerlich. Gabi Kreindl, Versicherungsexpertin beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) kennt die Vorgehensweise der Versicherungen genau.

Bei Ablehnung das Gespräch suchen

Wer eine Ablehnung bekomme, sollte sich diese unbedingt begründen lassen, rät Kreindl. In der Begründung sollte genau angegeben sein, laut welchem Paragraf die Versicherung die Deckung ablehnt. Bleibt dennoch etwas unklar, oder kann man diese Begründung nicht nachvollziehen, sollte man bei der Versicherung nachfragen und sich die Situation erklären lassen. „Oft ist es so, dass die Versicherer sich den Fall dann noch einmal genauer anschauen und eine Durchsetzung des Schadenanspruches doch noch möglich ist“, so Kreindl.

Im Fall der Wienerin war der Kabelbrand tatsächlich nicht abgedeckt – weder durch ihre Haushaltsversicherung bei Helvetia, noch durch die Gebäudeversicherung des Eigentümers bei der Wüstenrot. Der Schutz vor Schäden, die durch die „Energie des elektrischen Stromes verursacht werden“ - wie es im Versicherungsdeutsch heißt - hätte als Zusatzleistung dazugekauft werden müssen. Wäre in Folge des Kabelbrandes ein Feuer ausgebrochen, wären Schäden durch dieses aber schon abgedeckt gewesen.

Im Allgemeinen gilt: Die Haushaltsversicherung umfasst alle beweglichen Dinge im Haushalt, die Gebäudeversicherung die fixen Bestandteile des Gebäudes. "Man kann sich das vorstellen, dass man bei einem Haus das Dach herunternimmt und es dann umdreht. Alles was rauspurzelt ist Sache der Haushaltsversicherung und das Gebäude selbst ist Sache der Gebäudeversicherung, so Kreindl.

Individuellen Schutz je nach Bedarf zusammenstellen

Die Deckungsumfänge - so nennt man das, was in einem Vertrag versichert ist - sind sehr unterschiedlich. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass in jeder Haushaltsversicherung eine Feuer- und Leitungswasserschadenversicherung enthalten ist. Auch eine Deckung von Schäden nach einem Einbruchdiebstahl ist in der Regel im Basispaket enthalten. Weitere Bestandteile können dazu gekauft werden, wie etwa eine Kühlgutversicherung, oder eine Vandalismusdeckung.

Ob man lieber die kostengünstige Basisvariante mit Feuer-Wasser- und Einbruchsschutz wählt , oder zum teuren Rundum-Sorglos-Paket mit Glasbruch, Kühlgut, Notdienst-Service und anderen Zusatzleistungen greift, ist eine sehr individuelle Entscheidung.

Alles was Existenz bedroht, versichern

„Unbedingt versichert werden sollte alles, was im Schadensfall die Existenz bedrohen kann wie etwa ein Feuer,“ empfiehlt Kreindl. „Beim weiteren Schutz geht es darum abzuwägen, was ist mir wichtig und was ist mir weniger wichtig. Sind alle Schadenfälle, vor denen ich Angst habe, abgedeckt, ja oder nein,“ so die VKI-Expertin. Was freilich nicht möglich sei, ist es sich gegen alles zu versichern, was passieren könne. „Das ist auch sinnvoll, denn sonst wären die Verträge sehr sehr teuer, weil alle Schäden quasi übernommen werden müssten“, so Kreindl.

Damit sich Konsumenten künftig nicht mehr mit kompliziert formulierten Klauseln und Paragrafen in den Versicherungsbedingungen herumschlagen müssen, soll eine neue EU-Richtlinie ab 2018 mehr Klarheit bringen. Versicherungen müssen die wichtigsten Vertragsinformationen - was ist abgedeckt und was nicht - dann auf ein bis zwei Seiten in einer für jeden Konsumenten verständlichen Sprache zusammenfassen.

Beate Macura, help.ORF.at

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