EU stärkt Verbraucherrechte bei Onlinekauf

Die EU will unseriösen Geschäftspraktiken bei Onlinekäufen einen Riegel vorschieben. Konsumenten sollen künftig besser vor rechtswidrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder fehlenden Belehrungen zu ihren Widerrufsrechten geschützt werden.

Darauf zielt eine Verordnung ab, die das Europaparlament am Dienstag abschließend verabschiedet hat. Die Neuregelung sieht eine engere Zusammenarbeit durch die zuständigen nationalen Behörden der EU-Staaten vor - etwa durch eine gemeinsame Marktüberwachung sowie dank eines gemeinsamen Warnsystems.

Testkäufe und Bußgelder durch Aufsichtsbehörden

Außerdem erhalten die Behörden mehr Befugnisse, um gegen rechtswidrig handelnde Händler vorzugehen. So können sie künftig bei Onlineanbietern und Banken Auskunft über schwarze Schafe einholen.

Außerdem sollen sie das Recht erhalten, Testkäufe von Waren oder Dienstleistungen vorzunehmen - auch anonym - und gegebenenfalls Bußgelder zu verhängen. Die Aufsichtsbehörden sollen zudem befugt werden, gegen rechtswidrige digitale Inhalte Anzeige zu erstatten und - als letztes Mittel - die Entfernung dieser Inhalte anzuordnen.

Neue Regeln ab dem Jahr 2020 in Kraft

Durch den stetig wachsenden Onlinehandel bieten Händler Waren und Dienstleistungen immer öfter grenzüberschreitend an. Daher sind wirksame Instrumente gegen Anbieter notwendig, die sich nicht an die Konsumentenschutzregeln der EU halten.

Nach Angaben des Europaparlaments wurde bei einer Überprüfung 2014 festgestellt, dass mehr als ein Drittel der E-Commerce- und Buchungs-Webseiten für Reise-, Unterhaltungs-, Bekleidungs-, Elektronik- und Verbraucherkreditdienste gegen das EU-Verbraucherrecht verstieß.

Die nun verabschiedete Neuregelung ist Teil des von der EU-Kommission im Mai 2016 vorgelegten Pakets zum E-Commerce, das den digitalen Binnenmarkt voranbringen soll. Verhandlungsführer des Parlaments und der EU-Staaten hatten sich bereits im Juni auf die neue Verordnung geeinigt. Mit dem Votum des Plenums kann die Neuregelung nun im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht werden. Greifen soll sie dann zwei Jahre später - vermutlich ab dem Jahr 2020.

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