Österreicher schlecht über Abofallen informiert

Konsumenten sind im Internet zunehmend aggressiver und irreführender Werbung ausgesetzt. Am häufigsten von Abofallen betroffenen sind Schweden, Norweger, Finnen, Niederländer, Belgier und auch Österreicher. Gleichzeitig seien die Österreicher vergleichsweise schlecht über ihre Rechte informiert, so das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich.

Vorwiegend in sozialen Medien oder als Pop-Up-Werbung tauchen als gratis beworbene Angebote auf. Sie sollen zu Impulskäufen verleiten. Ein paar Klicks und schon sind Konsumenten in eine teure Abofalle getappt.

Wissenslücken über Rücktrittsrechte

Dabei sind solche Verträge mitunter nichtig, wenn nicht explizit auf Kosten oder eine langfristige Bindung hingewiesen wurde. „Dann ist es wichtig, aktiv zu protestieren“, so die Konsumentenschützer des EVZ. Damit es gar nicht so weit kommt, sollte man Onlinefallen erkennen können und um seine Rechte Bescheid wissen. Eine Studie des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren hat dabei Wissenslücken zutage gefördert. In Österreich wurden dafür 1.000 Personen online befragt.

Oft ist Konsumenten gar nicht klar, dass es ein Rücktrittsrecht gibt. Bei Käufen innerhalb der EU, Norwegen und Island beträgt die Frist 14 Tage. Weiters besteht die Möglichkeit, den Kreditkartenanbieter um eine Rückbuchung des gezahlten Betrages (Chargeback) zu bitten. Die Befragten in Österreich, Belgien und Schweden hatten das geringste Wissen über solche Konsumentenrechte: Nur einer von zehn sei gut informiert. Am besten Bescheid wissen laut der Umfrage Finnen und Norweger.

Männer tappen öfter in Onlinefallen

Im Länderdurchschnitt haben die Opfer von unseriösen Internetangeboten jeweils 116 Euro in den vergangenen drei Jahren für solche „Zu gut, um wahr zu sein“-Fallen versenkt. Für Österreich kam die Studie auf durchschnittlich 154 Euro. Zehn Prozent der befragten Österreicher hatten bereits solche Produkte oder Dienstleistungen geordert. Besonders anfällig dafür sind laut der Studie Männer im Alter von 30 bis 49 Jahren. Am häufigsten wurden auf diesem Weg Diäterzeugnisse, Antivirenprodukte und Kosmetik bestellt.

Viele Betroffene zahlten, nachdem sie in die Falle getappt waren. 36 Prozent der betroffenen Österreicher legten Protest bei der abzockenden Firma ein, 33 Prozent versuchten, das Abo zu stornieren. Nur zwölf Prozent informierten ihre Bank bzw. ihr Kreditkartenunternehmen wegen einer Rückbuchung. 24 Prozent der Befragten kannten diese Möglichkeit laut Umfrage nicht, 42 Prozent waren unsicher, ob ihnen diese Option zusteht. 22 Prozent der Opfer sagten nur: „Ich habe gezahlt.“

Tipps gegen Abofallen

Die Konsumentenschützer raten, vor der Bekanntgabe persönlicher Daten zu prüfen, ob dadurch einem Kauf oder einem Abo zugestimmt wird. Bei der Bestellung einer Produktprobe muss klar sein, ob damit eine vertragliche Bindung einhergeht. Nicht bestellte Produkte müssen nicht bezahlt oder zurückgeschickt werden. Der Händler muss beweisen können, dass der Konsument dem Kauf zugestimmt hat. Bei unzulässigen Abbuchungen vom Konto oder der Kreditkarte sollte die Bank informiert und um eine Rückbuchung gebeten werden.

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