Wie man Versicherungen richtig kündigt

Fragen und Probleme rund um die Kündigung von Versicherungsverträgen sind in der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer (AK) ein großes Thema. Wegen des Informationsbedarfs bietet die AK nun ein neues Onlinetool, mit dem Konsumenten einfach Tipps und Informationen zum Kündigen von Versicherungen finden können.

Die Beratungsstatistik der AK für das erste Halbjahr 2017 zeigt, dass sich jede dritte Frage um die Kündigung von Versicherungsverträgen dreht: Wie kommt man aus einem Vertrag heraus? Wie sind die Kündigungsmöglichkeiten in den vielen unterschiedlichen Versicherungssparten wie Kfz, Lebens-, Rechtsschutz- oder Haushaltsversicherung? Worauf muss man als Konsument achten? Wann kann die Versicherung den Vertrag kündigen? Das neue Onlinetool "Versicherung kündigen“ soll bei diesen Fragen nun einfache und schnelle Hilfestellung bieten. Zusätzlich findet man diverse Musterbriefe zur Kündigung und weitere Service-Informationen.

Kündigung grundsätzlich nach drei Jahren möglich

Ein häufiges Thema ist die Kündigungsmöglichkeit von Verträgen mit längerer Laufzeit als die gesetzliche Mindestbindungsfrist von drei Jahren. Viele wissen nicht, dass beispielsweise eine Haushaltsversicherung, die über eine Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen wurde, auch früher gekündigt werden kann. Denn grundsätzlich gilt: Jeder Versicherungsvertrag ist erstmals nach einer Grundlaufzeit von drei Jahren jährlich kündbar – jeweils zur Hauptfälligkeit und unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist. Die AK kritisiert, dass hier oft durch halbwahre Informationen von Seiten der Versicherer zum gesetzlich festgelegten Kündigungsrecht, Konsumenten gehindert würden, aus dem Vertrag auszusteigen.

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