Klage wegen zerbrechlicher Outdoor-Handys

Mit der Xcover Serie vertreibt Samsung spezielle Outdoorhandys. Diese sollen so robust sein, dass sie sogar US-Militärstandards genügen. Mehrere Konsumenten haben andere Erfahrungen gemacht. Schon ein Sturz aus geringer Höhe brachte die Bildschirme zum Bersten. Die Gewährleistung wurde den Kunden verweigert, der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht nun gegen die Händler vor.

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Mit der Xcover Serie hat Samsung Smartphones auf den Markt gebracht, die speziell für den Außeneinsatz geeignet sein sollen. Das Samsung Galaxy Xcover 3 ist laut Herstellerangaben staubgeschützt, für kurze Tauchgänge geeignet und hält Stürzen aus bis zu 1,5 Metern Höhe stand. Eine passionierte Wanderin und ein Landwirt haben das Modell wegen dieser Eigenschaften gekauft, in der Praxis stellte sich das Xcover 3 allerdings als weit weniger stabil heraus als versprochen.

Aus der Hosentasche gerutscht - Bildschirm kaputt

Dem Bauern fiel das Gerät während der Feldarbeit zu Boden, der Wanderin rutschte das Handy beim Aussteigen aus dem Auto aus der Hosentasche und landete auf dem Asphalt. In beiden Fällen ging der Bildschirm in die Brüche. Die Konsumenten wandten sich an die Händler, um ihr Recht auf Gewährleistung geltend zu machen. Das waren in diesem Fall die Großmärkte Media Markt und Saturn.

Händler müssen gewährleisten, dass ihre Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs einwandfrei funktioniert. Kunden haben zwei Jahre Zeit, Gewährleistung geltend zu machen. Während der ersten sechs Monate nach dem Verkauf muss der Händler außerdem beweisen, dass das Produkt fehlerfrei war. Aus Sicht des VKI liegt ein Mangel aber auch dann vor, wenn das Gerät nicht über die Eigenschaften verfügt, die vertraglich zugesagt wurden beziehungsweise die in der Werbung versprochen wurden, meint VKI-Juristin Ulrike Docekal.

Zerstörtes Smartphone

Reuters/Michaela Rehle

Viele moderne Smartphones sind Alltagsbelastungen kaum noch gewachsen

Werbeversprechen müssen halten

Beworben werden die Mobiltelefone der Xcover Serie unter anderem damit, dass sie dem MIL STD 810 entsprechen. Diese US-amerikanische Norm definiert Tests für militärische Ausrüstung und Geräte, die unter Bedingungen wie extremen Temperaturen, Feuchtigkeit oder Vibrationen zum Einsatz kommen. Bei Mobiltelefonen, die mit einer solchen Auszeichnung beworben werden, dürfe man als Konsument wohl erwarten, dass dieses nicht gleich beim ersten oder zweiten Bodenkontakt zu Bruch gehe, so Docekal.

US-Militärnorm sagt wenig aus

Ob diese US-Norm außerhalb des militärischen Bereichs allerdings irgendetwas wert ist, darf bezweifelt werden. Im Wikipedia-Eintrag zum MIL STD 810 heißt es: „Die Norm als solche schreibt Herstellern von Ausrüstung nicht vor, dass die in ihr definierten Tests tatsächlich durchgeführt werden und dass das Testobjekt diese auch bestehen muss. Der Hinweis auf die Norm oder Prüfungen nach der Norm in Herstellerangaben oder Werbung besagt also nicht, dass der betreffende Gegenstand gemäß allen Teilen der Norm geprüft wurde und diese Prüfungen bestanden hat. Das gilt im Besonderen, wenn Hersteller ziviler Geräte mit Prüfungen nach dieser Norm werben. Welche Prüfungen tatsächlich durchgeführt und bestanden wurden, ist Sache des Herstellers.“

Media Markt und Saturn verweigern Gewährleistung

Saturn und Media Markt haben ihren Kunden einen Austausch der Mobiltelefone im Rahmen der Gewährleistung verweigert. Man beruft sich auf einen mechanischen Schaden. Als mechanischen Schaden bezeichnen Hersteller und Händler meist Beschädigungen, die auf der Außenseite eines Smartphones entstanden sind. Dazu zählt auch ein gesprungenes Display. Diese Schäden werden generell dem Kunden angelastet, obwohl die Händler eine Schuld des Käufers während der ersten sechs Monate eigentlich vollständig beweisen müssten.

VKI führt Musterprozesse und Verbandsklage

Da die Gewährleistung aber im Gegensatz zur Herstellergarantie ein gesetzlich garantiertes Konsumentenrecht ist, hat der VKI nun Klage gegen Media Markt und Saturn eingebracht. Man wolle erreichen, dass Hersteller und Händler nicht mehr so ohne weiteres jede mechanische Beschädigung heranziehen können, um die Konsumenten auf diese Weise um ihre Garantie- und Gewährleistungsansprüche zu bringen, so Docekal.

Media Markt und Saturn wollen den Fall mit Verweis auf das laufende Verfahren, gegenüber help.ORF.at nicht kommentieren. Auch gegen Samsung geht der VKI gerichtlich vor – und zwar im Rahmen einer Verbandsklage wegen irreführender Werbung.

Paul Urban Blaha, help.ORF.at

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