ZDF: VW trickste auch bei Softwareupdate

Die Softwareupdates, die VW-Diesel wieder sauber machen sollten, sind offenbar absichtlich wirkungslos. Volkswagen (VW) soll eine bis zu fünffache Überschreitung des NOx-Grenzwerts vorgegeben haben.

Wem es schon immer merkwürdig vorkam, dass ein simples Softwareupdate den größten Abgasskandal der jüngeren Geschichte ausräumen könnte, der mag sich nun bestätigt sehen: VW soll internen vertraulichen Dokumenten zufolge „Zielwerte“ für den Ausstoß von Stickoxiden (NOx) nach dem Softwareupdate definiert haben.

Im Alltagsbetrieb auf der Straße sollte dieser Zielwert bei dem „Faktor drei bis fünf“ über dem erlaubten Grenzwert liegen: Statt 180 mg NOx pro Kilometer sollten es 540 bis 900 mg sein. Nur im offiziellen Labortest sollten die Autos den vorgeschriebenen Grenzwert tatsächlich einhalten. Das meldet das Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ (Onlineausgabe) unter Berufung auf Recherchen des ZDF. Die internen VW-Dokumente liegen dem ZDF vor.

Neue Software, neue Tricks

Laut des vertraulichen Papiers seien diese Zielwerte inhaltlich mit der deutschen Zulassungsbehörde Kraftfahrtbundesamt (KBA) „und dem Rechtswesen vereinbart“. Tatsächlich hatte das KBA die Softwareupdates genehmigt; inklusive fünf weiterer Abschaltvorrichtungen, mit denen die Abgasreinigung ausgeschaltet werden kann. Eine solche Abschaltvorrichtung war 2015 der Auslöser des Skandals. Laut EU-Verordnung sind solche Vorrichtungen zwar nicht verboten, jedoch nur ausnahmsweise erlaubt.

Ein VW mit Dieselmotor beim Softwareupdate

APA/dpa/Julian Stratenschulte

Auch bei Updates gegen Schummelsoftware soll VW geschummelt haben

Das KBA stufte die Softwareupdates mit den neuen Tricks jedoch als zulässig ein. Gegenüber dem ZDF wollte das KBA dazu nicht Stellung nehmen und verwies auf das Berliner Verkehrsministerium als übergeordnete Behörde. Das Ministerium erklärte auf Nachfrage, dass Freigaben erfolgen, „wenn das KBA sich von der Wirksamkeit der optimierten Emissionskonzepte überzeugt hat und keine Zweifel an der Zulässigkeit der optimierten Konzepte bestehen.“

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