Netflix-Abo muss auch im Urlaub funktionieren

Streamingdienste wie Netflix, Amazon Video und Sky Go funktionieren bisher nur in dem Land, in dem sie abonniert wurden in vollem Umfang, im Ausland werden viele Inhalte geblockt. Damit soll nun Schluss sein - zumindest teilweise: Urlauber sollen ab 2018 auch im EU-Ausland nicht auf Serien und Filme verzichten müssen. Am Donnerstag stimmt das EU-Parlament über eine entsprechende Verordnung ab.

Bisher dürfen die Streaminganbieter ihre Inhalte nicht im Ausland zeigen, weil ihnen dafür die Rechte fehlten. Filme und Serien werden immer nur für einen Markt verkauft, der Zugriff aus dem Ausland wird daher mittels Geoblocking verhindert. Damit lassen sich bereits bezahlte Dienste im Urlaub nicht nutzen.

Weiterhin kein Zugriff auf Gratis-Mediatheken

Die neue Verordnung, die einen Empfang während kurzer Auslandsaufenthalte in Zukunft ermöglichen soll, ändert nichts am Urheberrecht. Ein Zugriff aus dem Ausland auf ein inländisches Abo soll demnach gleichbehandelt werden, wie ein Streamingabruf aus dem Inland. Die Kundinnen sollen dann die gleichen Inhalte sehen können wie daheim - wenn es der Anbieter möglich macht, auch mehr. Zusatzgebühren für den Abruf im Ausland darf es nicht geben.

Damit das Ganze funktioniert, müssen Anbieter prüfen, in welchem Land ihre Kunden ihren Wohnsitz haben. Dafür können sie sich zum Beispiel auf die Angaben beim Vertragsabschluss oder Zahlungsdaten stützen. Kostenlose Mediatheken werden daher auch zukünftig nicht aus dem Ausland erreichbar sein. Die neuen Regeln gelten zwar genauso für Bezahldienste wie für frei verfügbare Inhalte; allerdings muss in jedem Fall das Wohnsitzland der Nutzer üebrprüft werden. Dafür fehlen Gratis-Mediatheken mangels Abo-Verträge die notwendigen Daten.

Änderungen sollen ab 2018 gelten

Die neuen Regeln gelten außerdem nur für „vorübergehende“ Auslandsaufenthalte. Wie lange das ist, hat der Gesetzgeber offen gelassen. Nur so viel: Neben einem Urlaub soll es auch für einen Studienaufenthalt gelten. Wer seinen Wohnsitz komplett ins Ausland verlegt, dem wird der Empfang gestrichen. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Änderung Anfang Juni noch offiziell abnicken, bereits im Februar hatten sich Vertreter von Parlament, Rat und EU-Kommission auf den Kompromiss geeinigt. Gelten sollen die neuen Regeln ab Anfang 2018.

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