FMA warnt vor riskanten Trading-Apps

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor hochriskanten Apps mit denen binären Optionen und Differenzkontrakten gehandelt werden. Versprochen werden hohe Gewinne bei minimalem Risiko, tatsächlich drohten Totalverlust und Nachzahlungspflichten

Die FMA warnt vor riskanten Termingeschäften, die im Internet angeboten werden, um an das Geld gutgläubiger Hobbybroker zu kommen: „Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es meistens auch nicht“, schreiben die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller heute, Mittwoch, in einer Aussendung.

Hochriskante Termingeschäfte

Derzeit würden in sozialen Medien und über Inserate Produkte wie „binäre Optionen“ und „Differenzkontrakte“ (CFD) beworben. Diese meist über Apps gehandelten Finanzkonstrukte seien aber höchst spekulativ und komplex und eigneten sich nicht für eine nachhaltige Anlage von Privatanlegern. Solche Produkte seien in der Regel nicht standardisiert, ein Vergleich kaum möglich. Außerdem würden sie vielfach ohne Beratung vertrieben. „Die Werbebotschaften suggerieren dabei fälschlicherweise, dass nur geringe oder keine Risiken involviert wären“, warnen die FMA-Chefs.

Börse Frankfurt

APA/AFP/DANIEL ROLAND

Binäre Optionen: Was aussieht wie realer Börsenhandel ist nichts weiter als ein Glücksspiel.

In Wahrheit seien es „hochriskante Termingeschäfte“, bei denen der Anleger darauf wettet, dass der Kurs einer Aktie oder einer Währung in der Zukunft über oder unter einem definierten Schwellenwert liegt. Wird die Wette verloren, tritt also der vom Anleger prognostizierte Fall nicht ein, verliert der Anleger im Fall einer „binären Option“ sein gesamtes eingesetztes Kapital. „Bei einem Differenzkontrakt kann der Anleger sogar in eine Nachzahlungspflicht kommen, die ein Vielfaches des eingesetzten Kapitals beträgt.“

Im Schadensfall ist das Kapital meist weg

Der Finanzexperte vom Verein für Konsumenteninformation (VKI),Bernd Lausecker, sind binäre Optionen überhaupt nicht als Anlageform zu betrachten, da man in solchen Fällen ja keine Wertpapiere besitzt. Es seien reine Finanzwetten und somit seien binäre Optionen eigentlich als Glücksspiel einzustufen. Wie bei Wettspielen üblich, gäbe es auch hier letztlich nur einen Gewinner, nämlich den Wettanbieter, so Lausecker.

Die FMA warnt in ihrer Aussendung ausdrücklich davor, Kunde eines nicht von einer staatlichen Behörde zugelassenen und beaufsichtigten Unternehmens zu werden. Das Risiko, Opfer krimineller Handlungen, insbesondere von Betrug und Untreue, zu werden, sei hier besonders hoch. Eine etwaige Rechtsdurchsetzung oder Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen könne sich in weiterer Folge als besonders schwierig oder gar unmöglich erweisen.

Jedenfalls sollten sich alle Anleger vor dem Abschluss von Wertpapiergeschäften umfassend über Chancen und Risiken dieser Geschäfte sowie über die Berechtigung des Anbieters informieren und keine Geschäfte tätigen, für die keine verständlichen und transparenten Informationen zur Verfügung stehen.

Mehr zum Thema: