Tipps für das (Ver-)Kaufen ohne Reue

Waren gebraucht zu kaufen liegt im Trend - nicht nur, um Geld zu sparen. Secondhand ist nachhaltig, und dank Internets unkomplizierter denn je. Aber Vorsicht: Ob Profi oder nicht, als Verkäufer übernimmt man seinen Kunden gegenüber auch Verpflichtungen.

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„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Österreich 1

Der Kauf von Secondhand-Artikeln ist für viele auch Teil einer nachhaltigen Lebensweise und über das Internet ist der Gebrauchtwarenhandel zwischen Privatpersonen unkomplizierter denn je. Beide Seiten profitieren: der Verkäufer, der seine nicht mehr benötigten Sachen zu Geld macht, und der Käufer, weil er so manches Schnäppchen ergattern kann.

Täglich 120.000 neue Inserate allein auf Willhaben.at

Allein auf Österreichs größtem Onlinemarktplatz Willhaben.at werden laut eigenen Angaben jeden Tag 120.000 neue Inserate eingestellt. Insgesamt sind ständig um die 3,6 Mio. Anzeigen online. Bei einer solch großen Zahl an Geschäften kommt es freilich auch einmal zu Problemen. Vor allem was die Beschreibung der angebotenen Ware betrifft.

„Das ist beim Kauf von privat zu privat das wichtigste Thema, weil grundsätzlich jeder Mensch von ein und demselben Ding eine andere Sichtweise hat“, so Michael Gawanda, verantwortlich für Sicherheit und Datenschutz bei Willhaben, im Gespräch mit help.ORF.at. Eine Jeans, die für den einen noch neuwertig sei, würde ein anderer vielleicht nicht mehr tragen. „Für den Käufer ist es deshalb besonders wichtig nachzufragen und vor dem Kauf genaue Informationen über die Ware einzuholen.“

Bei falscher Beschreibung Recht auf Rückgabe

Stellt sich die versprochene „Used Look“-Jeans aber tatsächlich nur als alte abgewetzte Hose mit Löchern heraus, oder ist wie im Falle einer Help-Hörerin das gekaufte Allrad-Auto doch nur mit Zweiradantrieb ausgestattet, hat man auch bei einem privaten Verkäufer das Recht, die Ware zurückzugeben und sein Geld retour zu bekommen.

Ob Profi oder nicht, der private Verkäufer hat seinen Kunden gegenüber trotzdem Verpflichtungen - wenn auch nicht ganz so strenge wie Unternehmen. Die gesetzliche Gewährleistung, also die zweijährige Haftung für Mängel, können Private nämlich ausschließen. Der Kunde kann dann eventuell auftretende Fehler nicht mehr reklamieren.

Private können Gewährleistung ausschließen

„Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung für unbekannte Schäden ausschließen. Dann muss er für diese nicht haften“, sagt Thorsten Behrens vom Internet-Ombudsmann. „Wenn er aber zum Beispiel über einen Mangel Bescheid wusste und das verheimlicht hat, dann muss er trotzdem dafür geradestehen.“ Das sei allerdings schwer nachzuweisen. Und auch die grundsätzliche Funktion einer Ware müsse gegeben sein. „Wenn der Verkäufer in seiner Anzeige von einem funktionierenden Fernseher spricht und er funktioniert dann doch nicht, dann kann er noch so viel reinschreiben, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Er muss trotzdem dafür geradestehen“, so Behrens.

Eine Garantie - etwa bei Elektrogeräten - gibt es beim Privatverkauf nicht. Sie ist eine freiwillige Leistung des Geräteherstellers. Wenn noch Garantie auf ein verkauftes Gerät besteht, kann der Verkäufer diese aber natürlich an den neuen Käufer weitergeben.

Sicherste Art ist persönliche Übergabe

Bei Willhaben holen zwei Drittel aller Nutzer die Ware persönlich ab - das sei auch die sicherste Art, gebraucht zu kaufen, so Behrens. „Ich würde auf jeden Fall empfehlen, dass man sich die Ware bei einem Kauf von privat zu privat persönlich übergibt, und dann auch erst einmal ausprobiert“, so der Experte vom Internet-Ombudsmann. Bei einem Kauf mit Versand der Ware habe der Käufer gleich mehrere Risiken zu tragen. Man könne sich einerseits das Gerät nicht anschauen und es nicht testen, sondern müsse sich auf die Fotos, die auch gefälscht oder aufgehübscht sein können, verlassen.

Und das nächste große Problem beim Privat-zu-privat-Verkauf sei, sobald die Ware an den Transportdienstleister übergeben wurde, gehe das Risiko auf den Käufer über. „Das heißt, wenn das Paket verloren geht, trägt der Käufer das Risiko und nicht der Verkäufer. Das ist anders als wenn man in einem Onlineshop einkauft, da geht das Risiko erst bei Erhalt der Ware erhalten auf den Käufer über.“

Verkäufer kann sich Kunden frei aussuchen

Wenn die erste Kaufanfrage von weit weg kommt, sich später aber jemand meldet, der im gleichen Grätzl wohnt und mir auch noch sympathischer ist, darf ich dem ersten dann noch absagen? „Ich kann mir als Verkäufer frei aussuchen, an wen ich verkaufe. Egal ob der Interessent der erste war oder der fünfte. Ich kann auch aus Fairnessgründen eine Ware reservieren, wenn der Interessent mir erst später Bescheid geben kann, muss es aber nicht. Ich kann es auch einfach dem verkaufen, der mir die netteste Anfrage geschrieben hat. Es liegt immer in der Entscheidung des Verkäufers, wem er die Sache dann abgibt“, so Gawanda von Willhaben.

Bei Anfragen aus dem Ausland sollte man allerdings generell vorsichtig sein, rät Behrens vom Internet-Ombudsmann. „Wenn man privat einkauft, dann sollte man grundsätzlich sehr hellhörig werden, wenn es sehr günstige Preise gibt, wenn einem irgendwas seltsam vorkommt oder wenn man plötzlich eine E-Mail aus Spanien bekommt, man solle das Geld auf ein polnisches Konto überweisen. Dann könnten Betrüger dahinterstecken. Am sichersten sind Privatverkäufe auch in Zeiten des Internets, wenn man sich die Ware wirklich persönlich übergibt", so Behrens.

Beate Macura, help.ORF.at

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