16.9. 8.05 Uhr
Nach einer Reise sah sich eine 72-jährige Urlauberin mit dem Vorwurf konfrontiert, sechs große Pölster aus ihrem Zimmer gestohlen zu haben. Das Hotel verrechnete ihr diese mit 210 Euro und zog den Betrag auch gleich von der hinterlegten Kreditkarte ein. Nach der Abreise willkürlich etwas abzubuchen, ist nicht erlaubt, so das Europäische Verbraucherzentrum. Wer einen Schaden behauptet, müsse diesen erst einmal beweisen.