Arbeiterkammer
15.4. 11.05 Uhr
Nach einer Klage der Arbeiterkammer (AK) kippt der Oberste Gerichtshof (OGH) etliche AGB-Bestimmungen der kostenpflichtigen Opodo-Prime-Mitgliedschaft, die Kundinnen und Kunden im Rahmen einer Buchung abgeschlossen haben. Die entsprechenden Bedingungen waren im Kleingedruckten versteckt, betroffene Konsumentinnen und Konsumenten können Geld zurückfordern.