AK: Spuren im Netz – was ist neu?
Wer Kundendaten fürs Marketing nutzen möchte, hat künftig für transparentere Infos und zweifelsfreie Einwilligungen zu sorgen. Vorangekreuzte Kästchen und in Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckte Zustimmungsklauseln sind nämlich ebenso ungültig wie Blankoschecks zum Datensammeln: Für jeden Zweck ist eine extra Zustimmung nötig, pauschale Zugriffsberechtigungen auf Daten des Handynutzers sind etwa bei Apps nicht mehr möglich. Handys oder soziale Medien müssen datensparsam voreingestellt sein.
Konsumenten kommen auch bei ausländischen Firmen leichter zu ihrem Recht: Denn auch nicht in der EU niedergelassene Unternehmen, die Konsumenten Waren oder Dienste in der EU anbieten oder deren Verhalten beobachten (zum Beispiel via Analysetool deren Online-Einkaufsverhalten), müssen sich an die Regeln der Verordnung halten. Außerdem gibt es saftigere Strafen bei Verstößen gegen den Datenschutz.
Link:
Publiziert am 22.05.2018