Was bei Flugverschiebungen zu beachten ist

Flugverschiebungen können ein Ärgernis sein. Gleich dreimal buchte ein Konsument seinen Flug, weil nicht klar war, ob und wann dieser Flug stattfindet. Jedesmal war er für dieselbe Maschine gebucht, jedoch bei verschiedenen Airlines. Welche Möglichkeiten Konsumenten haben, wenn Flüge verschoben werden.

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„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1.

Die Veränderungen in der Luftfahrtbranche nach der Pleite von Air Berlin und Niki sowie der Übernahmen durch andere Airlines bekommen auch die Konsumenten zu spüren.

Dreimal gebucht, einmal geflogen

Anfang April buchte ein Konsument einen Flug bei Laudamotion über den damaligen Vertriebspartner Condor. Wenig später wurde der Fluggast verständigt, dass die Zusammenarbeit mit Condor beendet wurde. Da vom Kundenservice von Laudamotion keine Beförderung garantiert werden konnte, trat der Konsument von der Reise zurück. Er hatte jedoch bereits weitere Leistungen wie Mietauto und Hotel bezahlt und buchte daher eine Beförderung zur selben Zeit mit Eurowings. Kurz danach verständigte ihn Eurowings, dass dieser Flug annulliert sei und bot ihm alternativ eine Beförderung mit Laudamotion und dessen neuem Partner Ryan Air an, also bei dem Anbieter, bei dem er zuvor storniert hatte.

Eine Maschine der Laudamotion am Flughafen Schwechat

APA/Helmut Fohringer

Vertriebspartner Condor stellte die Zusammenarbeit mit Laudamotion ein

Der Kunde lehnte die von Eurowings angebotene Alternative ab und bekam gemäß der Fluggastrechteverordnung sein Geld zurück. Anschließend buchte er selbst direkt bei Ryan Air, da dieser Flug zu diesem Zeitpunkt günstiger war als das Angebot von Eurowings. Damit hatte er zum dritten Mal Tickets für ein und dasselbe Flugzeug gebucht - dessen Start bereits zweimal abgesagt worden war.

Airlines teilen sich eine Maschine

„Es kann sein, dass verschiedene Fluglinien im Prinzip denselben Flug verkaufen und sich eine Maschine teilen“, so Barbara Forster, Expertin für Flugrechte beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). An den Anzeigetafeln am Flughafen sei das anhand zweier verschiedener Flugnummern für eine Maschine ersichtlich.

In der EU sind Flugverschiebungen und Annullierungen durch die Fluggastrechteverordnung geregelt. Ob Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht, hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Zeitraum zwischen Verständigung und Abflug, aber auch der Streckenlänge ab. „Da der Konsument mehr als zwei Wochen im Vorhinein von Eurowings über die Annullierung des Fluges verständigt wurde, liegt hier kein Recht auf Ausgleichszahlung vor“, so Forster. Der Konsument hätte aber beim ersten Flug mit Laudamotion nicht verunsichert sein müssen. Seine Annahme, dass er nicht befördert werden würde, sei unbegründet gewesen. Die Airline habe lediglich sein Einverständnis für die Weitergabe der Daten eingefordert.

Nicht jede Alternative muss akzeptiert werden

Airlines bieten bei Verschiebungen oder Annullierungen des Fluges die Option einer alternativen Beförderung an. Passagiere müssen allerdings nicht jede alternative Beförderung akzeptieren, hier besteht das Recht auf einen kostenfreien Rücktritt. Das EVZ verzeichnet derzeit zahlreiche Anfragen zu Flugannullierungen durch Eurowings. Auf Anfrage von help.ORF.at schreibt die Fluglinie, dass „die Flugplananpassungen einen kleinen Teil des Streckennetzes betreffen und aus der anhaltenden Neuordnung der Luftverkehrsbranche nach dem Marktaustritt der Air Berlin Group resultieren“.

Ein Airbus 320 von Eurowings auf dem Rollfeld des Flughafen München

APA/dpa/Alexander Heinl

Beim EVZ häufen sich Anfragen zu Flugstreichungen bei Eurowings

„Flugverschiebungen und Annullierungen können zu jedem Zeitpunkt und bei jeder Airline stattfinden“, so die EVZ-Juristin Forster. Wenn über Monate im Vorhinein gebucht wurde, könne es vorkommen, dass sich der Flugplan der Airline zur Gänze ändert. Die Fluglinien müssen den Passagieren eine zeitlich vergleichbare Transportalternative anbieten. Kommt der Flug mehr als drei Stunden verspätet an der Zieldestination an, ist rechtlich von einer Annullierung des Fluges auszugehen. Für die Ermittlung der Höhe der daraus resultierenden Ausgleichszahlung bietet das EVZ persönliche sowie telefonische Beratung und einen Onlinerechner an. Kostenlose Unterstützung bekommen Fluggäste auch bei der staatlichen Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF).

Franziska Schwarz, help.ORF.at

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