Payback: Viele Daten für wenig Rabatt

Mit Mai startet das deutsche Bonuspunkteprogramm Payback auch in Österreich. Verbraucherschützer raten bei solchen Kundenkarten zur Skespis: Die versprochenen Rabatte seien gering, das erstellbare Konsumprofil umfangreich und datenschutzrechtliche Fragen ungeklärt.

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„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1.

Wer gelegentlich in Deutschland einkauft oder auftankt, mag die Frage an der Kassa kennen: „Paybackkarte?“. Ab kommender Woche wird man das auch in Österreich gefragt werden. Zuerst bei der Drogeriekette dm und dem Haustierbedarfshändler Fressnapf, ab August auch an den Tankstellen von BP.

Im Prinzip funktioniert Payback wie jede andere Kundenkarte auch: Pro Einkauf werden Punkte gutgeschrieben, einer je ausgegebenem Euro. Im Gegensatz zu den meisten anderen Kundenkartenprogrammen ist Payback unternehmensübergreifend; die Karte wird von allen Händlern akzeptiert, die sich dem Bonuspogramm anschließen. Jeder gesammelte Punkt ist einen Cent wert. Einlösen kann man sie ab einem Punktekontostand von 200 Bonuspunkten. Das heißt: 200 Euro ausgeben um zwei Euro Rabatt zu erhalten.

200 Euro ausgeben für zwei Euro Rabatt

„Das Trügerische ist, sich von der Annahme verführen zu lassen, dass mir die Bonuspunkte mir Waren derart verbilligen, dass ich mir jeglichen Preisvergleich mit anderen am Markt erhältlichen Produkten ersparen kann“, sagt dazu Konsumentenschützerin Daniela Zimmer von der Arbeiterkammer Wien (AK) gegenüber help.ORF.at. Kundenkartenprogramme wie Payback würden zu einer Art Tunnelblick führen und auf der Jagd nach Bonuspunkten zu teureren, ungeplanten Einkäufen verführen. Und noch etwas: „Der niedergelassene Handel verliert dadurch an Bedeutung, das Geschäft verlagert sich in Richtung online und mobile Anwendungen. Das sieht man an den teilnehmenden Unternehmen: Es sind deutlich mehr Onlinehändler als klassische Geschäfte beteiligt“, kritisiert Zimmer. In Österreich beteiligen sich zum Start von Payback die drei genannten Handels- und Tankstellenketten – und 44 Onlineshops.

Eine österreichische Paybackkarte der Drogeriekette dm

ORF/Matthias Däuble

Mit 3. Mai startet Payback in Österreich

Die Unternehmen zahlen Gebühren an Payback und hoffen auf Umsatzsteigerungen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Teilnahme an Payback kostenlos – zumindest in dem Sinn, dass kein Geld gezahlt werden muss. Gezahlt wird dafür mit Daten: Was man einkauft, wann man einkauft, wie oft man einkauft, wo man einkauft. „Bei Payback und vergleichbaren Punkteprogrammen ist eine Zusammenschau aller Transaktionen möglich, und das ergibt ein Gesamtbild meines Kaufverhaltens, das schon sehr detailliert sein kann“, sagt dazu Konsumentenschützerin Zimmer.

„Sehr detailliertes Gesamtbild meines Kaufverhaltens“

Der Sinn des Ganzen findet sich im Kleingedruckten. Dort heißt es:

Payback kann Ihnen per Post, bei ihrem Aufenthalt im Geschäft eines Partnerunternehmens, während Sie beim Payback Service Center anrufen, während sie Payback.at, mobile Payback Seiten oder die Payback App besuchen, auf Facebook, Google, Twitter und anderen Sozialen Netzwerken, auf denen Payback aktiv ist, und – soweit Sie diese [...] gesondert bestellt haben – per Email, SMS/MMS oder via mobilen Push-Nachrichten Werbung unterbreiten, die sich an ihren individuellen Interessen ausrichtet.

„Interessant wird es rechtlich, wenn es um die Frage geht: Wie viele Daten muss ich überhaupt hergeben um an einem solchen Bonusprogramm teilnehmen zu können. Das ist auf EU-Ebene nicht letztlich geklärt, behandelt wird das Problem unter dem Stichwort Koppelungsverbot“, so Zimmer. Die Einwilligung zur Nutzung der persönlichen Daten muss freiwillig sein und darf nicht dadurch erzwungen werden, dass bei Verweigerung der Dienst nicht genutzt werden kann.

Koppeln verboten: Daten dürfen nicht erzwungen werden

Das Koppelungsverbot sei ein Kernstück der Datenschutzgrundverordnung, die mit 25. Mai in Kraft tritt, sagt Daniela Zimmer von der AK Wien, und zwar eines, das noch relativ unbestimmt formuliert ist: „Hier wird es für Verbraucherverbände sehr interessant sein, anhand von Musterfällen den tatsächlichen Nutzen der Datenschutzgrundverordnung zu klären.“

Leicht wird das den Verbraucherschützern und anderen NGOs allerdings nicht gemacht. vor einer Woche änderte die Regierung die Umsetzung der Grundverordnung: Übertretungen sollen in erster Konsequenz für Unternehmen sanktionslos bleiben – und Organisationen werden nun doch nicht im Namen von Verbrauchern auf Schadenersatz klagen können. Prozesse gegen Konzerne mit Sitz im Ausland sind somit nicht mehr in Österreich möglich.

Matthias Däuble, help.ORF.at

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