Schärfere EU-Regeln für Biolebensmittel verabschiedet

Neue EU-Regeln für biologische Landwirtschaft sollen Etikettenschwindel bei Biolebensmitteln ab 2021 eindämmen. Das Europaparlament billigte mit großer Mehrheit eine neue entsprechende Verordnung. Sie sieht regelmäßige Kontrollen der Produktion und der Lieferkette vor.

Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Juni 2017 nach jahrelangem Streit auf die Neuordnung geeinigt. Formal muss nun noch der Rat der Mitgliedsländer zustimmen, bevor die Regeln 2021 in Kraft treten sollen.

Damit können Landwirte, deren Erzeugnisse mit Pestiziden oder synthetischen Düngemitteln belastet sind, ihr Öko-Label verlieren. Auch importierte Bio-Produkte sollen künftig den EU-Standards entsprechen. Lebensmittel, die zwar fast, aber nicht ganz die Öko-Bedingungen der EU erfüllen, sollen nach Inkrafttreten der Verordnung nur noch fünf Jahre lang eingeführt werden dürfen. Ausnahmen kann es geben, falls Versorgungsengpässe drohen.

Kritik an Bio-Siegel-Verlust bei Verunreinigungen

Der deutsche Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft lobt die neue Verordnung als ein „Fundament, aus dem ein gutes Bio-Recht werden kann“. Zentrale Regeln müssten allerdings noch ausgearbeitet werden. Kritisch sieht der Lobbyverband die Möglichkeit, das Bio-Siegel wegen Verunreinigungen zu verlieren. Ökobauern dürften nicht für die Pestizidanwendungen ihrer Nachbarn haften, betonte Röhrig.

Die Europaabgeordnete Maria Noichl (SPD) sieht durch diese Kontaminationsregel gar die Gefahr, dass der Bio-Sektor in die „Nische zurückgedrängt“ werden könnte. Die Herstellung ökologischer Lebensmittel sei „unter einer Käseglocke nicht möglich“, betonte Noichl. Mit den neuen Regeln würden Bio-Bauern für den Pestizideinsatz auf dem konventionellen Nachbarhof bestraft.

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