Höhere Strafen für Konsumentenschutz-Verstöße

Die EU-Kommission will Verstöße gegen die Rechte von Verbrauchern künftig deutlich härter bestrafen. Für Gesetzesverstöße, die Verbraucher in mehreren EU-Ländern betreffen, sollen in Zukunft Strafzahlungen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes der betroffenen Unternehmen in dem jeweiligen Land verhängt werden.

Das berichtete die Zeitung „Die Welt“ am Montag unter Berufung auf einen Gesetzesvorschlag von EU-Verbraucherschutzkommissarin Vera Jourova. Dieser soll am Mittwoch vorgestellt werden.

Mitgliedstaaten können auch höhere Strafen verhängen

Demnach soll den Mitgliedstaaten darüber hinaus freigestellt werden, noch höhere Strafgebühren als die geplanten vier Prozent zu verhängen. Die Entscheidung über die Strafen solle bei den staatlichen Verbraucherschutzbehörden liegen.

Dem Bericht zufolge könnten unter das neue Gesetz künftig etwa Fälle wie der VW-Abgasskandal oder die Flugstreichungen bei Ryanair fallen. Bislang gibt es für solche Fälle keine einheitliche Regelung auf EU-Ebene, die Maximalstrafen in den einzelnen Ländern sind oft verhältnismäßig gering.

Europäische Sammelklagen angedacht

Die EU-Kommission wolle außerdem vorschlagen, ein europäisches Modell für Sammelklagen einzuführen, sagte Jourova der „Welt“. „Es darf nicht so billig sein zu betrügen“, sagte die Verbraucherschutzkommissarin. In einer globalisierten Welt, wo der einfache Verbraucher großen Konzernen gegenüberstehe, müsse wieder „Chancengleichheit“ geschaffen werden.

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