Fernabsatz: müssen auch Versandkosten erstattet werden?

Wer online oder übers Telefon einkauft, kann die erstandenen Waren innerhalb von zwei Wochen zurückgeben. Der Kaufpreis muss erstattet werden. Gilt das auch für Versandkosten?

Ich habe online bei einem Möbelhaus eingekauft und die Möbel liefern lassen. Jetzt will ich vom Vertrag zurücktreten, doch die Firma will mir die Versandkosten nicht erstatten. Ist das erlaubt?

Bei Geschäften nach dem Fernabsatzgesetz gilt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. Ein Fernabsatzgeschäft ist grundsätzlich jedes Geschäft, dass nicht in den Geschäftsräumen eines Händlers oder Unternehmers stattfindet. Dazu gehören Einkäufe über das Telefon, per Post, sogenannte Haustürgeschäfte und Onlineeinkäufe.

Bei einem Rücktritt im Fernabsatz müssen einem Verbraucher nicht nur der Kaufpreis der Ware, sondern auch die von ihm bezahlten Versandkosten ersetzt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn auf Wunsch des Verbrauchers eine teurere Versandart als der Standard-Versand gewählt wurde (etwa Expressversand). Ein Verstoß gegen diese Erstattungspflicht kann mit bis zu 1.450 Euro bestraft werden (§ 19 Z 7 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz).