Streamingdienste führen zunehmend in Abofallen

Knapp die Hälfte aller Beschwerden beim Internet-Ombudsmann betrafen 2017 Abofallen, 2016 war es noch ein Drittel. Vor allem betrügerische Streamingplattformen hätten für den Anstieg gesorgt.

Unseriöse Streamingplattformen arbeiten immer nach demselben Schema: Unbestimmte Suchbegriffe oder Onlinewerbung führen die Userinnen und User auf Streamingseiten mit laufend wechselnder URL. Dort wird eine Registrierung mit Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer verlangt. Wenige Tage später folgt eine E-Mail, in dem von einer abgelaufenen Testphase und einem nunmehr kostenpflichtigen Abo die Rede ist. In den jüngsten Fällen seien knapp 360 Euro gefordert werden, heißt es in der Jahresbilanz 2017 des Internet-Ombudsmanns.

Bei Anruf Betrug: Druck übers Telefon

Wie auch bei anderen Abofallen ist hier jedoch kein gültiger Vertrag zustande gekommen: auf die Kosten werde bei der Anmeldung nicht ausreichend hingewiesen. Neu sei bei dieser Spielart, dass nicht nur via E-Mail, sondern auch mit Telefonanrufen Druck auf Konsumenten ausgeübt werde, die Forderungen zu bezahlen. In Youtube-Videos und mit Foreneinträgen versuchten die Betrüger außerdem, die Rechtmäßigkeit der Verträge glaubhaft zu machen. Die Zahlungsaufforderungen können jedoch ignoriert werden, sagt Internet-Ombudsmann-Projektleiter Bernhard Jungwirth. Wichtig sei, sich nicht einschüchtern zu lassen.

Beschwerden über GMX, Luxstyle und Viagogo

Insgesamt sind 2017 rund 3.200 Beschwerden beim Internet-Ombudsmann eingegangen. Nach Problemen mit Abofallen (48% der Beschwerden) waren Vertragsstreitigkeiten mit Unternehmen der zweithäufigste Beschwerdegrund (19%). Dabei geht es meist um die Frage, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen und die Höhe der Vertragskosten. Am häufigsten betroffen sind dabei der Freemail-Anbieter GMX ( unbewusste kostenpflichtige Verträge für einen „ProMail-“, beziehungsweise „TopMail-Tarif“), der Kosmetikvertreiber Luxstyle (ungewollte Bestellungen und wiederkehrende Lieferungen von Kosmetikartikeln) und die Ticketplattform Viagogo (Probleme rund um die Vermittlung von Veranstaltungstickets).

Auf Platz drei in der Beschwerderangliste folgen nicht erfolgte oder verspätete Leistungen (10 %). Platz vier belegen Probleme mit dem Rücktrittsrecht (6 %) und Platz fünf Schwierigkeiten rund um Gewährleistung und Garantie (5 %).
Insgesamt falle auf, dass es deutlich mehr Beschwerden über Dienstleistungen (63 %) als über Warenbestellungen (37 %) gegeben habe. Die Vertragsverhältnisse bei Dienstleistungen gestalteten sich dabei oft komplexer als beim klassischen Warenkauf. Betroffen seien vor allem Dienstleistungen wie Erotik- und Partnerbörsen, E-Mail-Services und Reisebuchungen.

Gut eine Million Streitwert in Schlichtungen

Für gut die Hälfte der Streitschlichtungsanträge, die 2017 beim Internet-Ombudsmann gemeldet wurden, konnte eine Einigung zwischen Konsumenten und Unternehmen erzielt werden. Der Streitwert habe 2017 insgesamt 1.091.485 Euro betragen. Der Internet-Ombudsmann ist auch staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG), wenn die Beschwerde ein österreichisches Unternehmen betrifft. Allerdings seien 2017 nur rund 213 Beschwerden darunter gefallen, sieben Prozent aller Fälle. "Das zeigt, dass es vergleichsweise wenige Probleme mit Einkäufen bei österreichischen Online-Shops gibt und viele österreichische Konsumenten online im Ausland einkaufen“, wird Bernhard Jungwirth zitiert.

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