Lebensversicherung: „Rücktrittsrecht neu“ verschoben
Umstritten am „Rücktrittrecht neu“ ist vor allem der Umstand, dass das „lebenslange Rücktrittsrecht“ bei Fehlberatung fallen soll. Derzeit können Lebensversicherungen auch lange nach Ablauf des Vertrages noch gekündigt werden, wenn die Versicherung falsch oder gar nicht über bestehende Rücktrittsrechte aufgeklärt hat. Den Kunden steht in diesem Fall bisher die Rückerstattung aller Einzahlungen plus angefallener Zinsen zu.
Mit der Novelle sollte diese lebenslange Rücktrittsrecht nun zeitlich befristet werden. Diese Maßnahme hätte laut Experten für bis zu fünf Millionen Konsumenten mit einer Lebensversicherung Einschränkungen bringen können.
FPÖ peilt Neuregelung bis zum Sommer an
Obwohl FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz die Maßnahme bisher verteidigte, kündigte FPÖ-Konsumentensprecher Peter Wurm nach massiven Protesten seitens der Konsumentenschützer an, sich mehr Zeit für die Beratungen rund um die Novelle nehmen zu wollen. Ziel ist laut Wurm eine Neuregelung bis zum Sommer.
Peter Kolba, Klubobmann und Konsumentensprecher der Liste Pilz, zeigte sich erfreut über Wurms Ankündigung. Betroffenen Konsumenten rät Kolba dringend den Weg zum Anwalt, zu COBIN claims oder zu einem Prozessfinanzierer. Wer das nicht tue, werde wohl irgendwann im Jahr 2018 die Chancen dazu unter Umständen verlieren.
- Lebensversicherung: „Ewiges“ Rücktrittsrecht könnte fallen
- Rücktrittsrecht: Versicherungen legen Millionen zurück
Publiziert am 21.03.2018