Weiter Warten auf Niki-Rückzahlung

Nach der Pleite der Fluglinie Niki steht Passagieren die Rückerstattung der Ticketkosten zu, wenn sie ihren Flug nach dem 15. August 2017 gebucht haben. Um zu ihrem Geld zu kommen müssen sie ihre Ansprüche im deutschen Insolvenzverfahren anmelden. Viele warten seither, ob ihre Forderung angenommen wurde. Niki-Passagiere, die über Reiseportale gebucht haben, könnten leer ausgehen.

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Vergangenen November buchte eine Wienerin über das spanische Reiseportal Travelgenio Flugtickets nach Marokko. Der Flug hätte mit Niki stattfinden sollen, doch die Airline ging ebenso wie die Muttergesellschaft Air Berlin pleite.

Buchungsportal Travelgenio blockiert Rückzahlung

Die Konsumentin wandte sich an Travelgenio, damit sich die Buchungsplattform beim deutschen Insolvenzverwalter Lucas Flöther um die Rückerstattung der Ticketkosten kümmert. Doch das spanische Unternehmen lehnte ab und schrieb etwas holprig: „Als Antwort auf Ihre Frage informieren wir Sie, dass wegen der außergewöhnlichen Situation, die Niki erlebt, Travelgenio, als intermediäre Agentur, kann nicht um die Rückzahlung oder den Wiederschutz der Passagiere in anderen Flügen zu bitten.“

Eine Maschine der Fluggesellschaft "Niki" und der Air Berlin am Flughafen Wien-Schwechat

APA/Robert Jaeger

Reisevermittler Travelgenio will sich nicht um die Rückzahlung kümmern

Im Klartext: Travelgenio meint, dass sich die Konsumentin selbst beim deutschen Insolvenzverwalter melden müsse – was sie auch tat. Dieser antwortete, dass nur Kunden, die das Ticket direkt bei Niki gekauft haben, den Antrag selbst stellen könnten. „Da Sie Ihre Buchung nicht direkt bei airbelin oder FlyNiki getätigt haben, bitten wir Sie sich bezüglich der Rückerstattung an den Anbieter zu wenden, bei dem Sie die Buchung in Auftrag gegeben haben“, so das Schreiben des Insolvenzverwalters.

Vermittler muss Antrag auf Rückerstattung stellen

Die Wiener wandte sich wieder an Travelgenio, jedoch ohne Erfolg. „Ich finde es arg, dass mein Anspruch besteht, das Geld auch daliegt, nur ich kann es nicht selbst anfordern und dem Buchungspotal ist es offenbar egal“, so die Konsumentin. Auch gegenüber help.ORF.at meinte Travelgenio, dass man bei einem Konkurs der Airline eben keine Rückzahlung übernehmen könne. Außerdem sei es aus Datenschutzgründen nicht möglich, Passagierdaten an Dritte weiterzugeben.

Der deutschen Insolvenzverwalter beantwortet derzeit wegen der enormen Menge an Anträgen von Niki- und Air Berlin-Kunden keine Anfragen. Andreas Herrmann, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum EVZ, fragte für help.ORF.at bei ihm nach, wie die Auszahlung gehandhabt werde. Die Antwort: Es würden der Kanzlei Daten fehlen, um das Geld direkt an Kunden zu überweisen, die über Vermittler gebucht haben. Die Vermittler hätten nicht alle Daten wie zum Beispiel Bankverbindungen an die Fluglinie weitergegeben. Daher könne die Auszahlung nur an den Vermittler erfolgen, der das Geld dann an seine Kunden weitergibt.

Erste Niki-Passagiere bekamen Geld zurück

Offenbar verstehe die spanische Buchungsplattform den Sachverhalt nicht, so Herrmann. Travelgenio habe für die Konsumenten den Vermittlungsauftrag angenommen und müsse jetzt auch deren Geld zurückholen. Das EVZ bietet Konsumenten, die diesbezüglich Probleme mit Buchungsplattformen haben, seine Hilfe an.

Passagiere beim Check-in für einen Air Berlin-Flug

APA/Helmut Fohringer

Niki-Passagiere brauchen Geduld bei der Rückzahlung

Geduld ist auf jeden Fall gefragt, wenn Passagiere ihre Ticketkosten zurückhaben möchten, egal ob direkt bei Niki oder über eine Plattform gebucht. Laut EVZ gibt es erst ganz wenige Auszahlungen. In einem Fall habe ein Passagier eine Datei vom Insolvenzverwalter geschickt bekommen, die wie eine Rechnung aussieht. „Da stehen auch die Beträge darauf wie vom Flug, aber vor den Beträgen ist ein Minus. Viel mehr kann man dort nicht an Informationen herauslesen“, so der EVZ-Jurist. Eine Nachfrage habe ergeben, dass es sich um eine Bestätigung handelt, dass der eingereichte Antrag bearbeitet werde und, dass dieses Geld überwiesen werde. Wann sei aber nicht klar.

Kaum Chancen auf Entschädigung

Meist gebe es aber gar keine Rückmeldung auf den eingebrachten Antrag. Die deutsche Kanzlei begründe das auf ihrer Internetseite mit der hohen Anzahl von über einer Million Gläubiger aus der Niki- und Air Berlin-Pleite. Das Geld liegt inzwischen auf einem Treuhandkonto, eine Frist zur Anmeldung der Ansprüche gibt es nicht. Das betrifft aber nur Niki-Tickets, die nach dem 15. August des Vorjahres gekauft wurden.

Anzeigetafel an einem Flughafen mit der Auskunft "canceled"

dpa/A3397 Gero Breloer

Kaum Chancen auf Entschädigung wegen Flugausfällen und Verspätungen

Bei Tickets, die vor dem 15.August 2017 erworben wurden und bei Entschädigungsansprüchen, wenn etwa ein Flug verspätet war, stehen die Chancen schlecht, Geld zurückzubekommen. Für diese Forderungen sind Gerichte in Deutschland und Österreich zuständig. Sie werden im Insolvenzverfahren das verbliebene Geld quotenmäßig auf alle Gläubiger aufteilen. Andreas Herrmann erwartet eine Quote von höchstens fünf Prozent: „Wir vermuten eher, dass kein Geld rausschauen wird.“

Teure Bearbeitungsgebühr bei Buchungsportalen

Die Fristen zur Anmeldung am Insolvenzverfahren sind bereits vorbei. Wer nachträglich eine Forderung anmelden möchte, muss dafür noch Extragebühren zahlen. Gebühren können übrigens auch anfallen, wenn die Ticketkosten zwar ersetzt werden, die Buchungsplattform sich aber für die Bearbeitung des Falls eine Gebühr einbehält. Mitunter sind das bis zu 100 Euro pro Ticket, warnt EVZ-Jurist Herrmann.

In Österreich würden Reisebüros und Reiseveranstalter die Rückforderung für ihre Kunden übernehmen, so Felix König, Obmann des Fachverbands der Reisebüros in der Wirtschaftskammer (WKO). Auch er erwartet allerdings lange Wartezeiten, bis Kunden ihr Geld zurückbekommen. „Das könnte noch Jahre dauern“, so König gegenüber help.ORF.at.

Karin Fischer, help.ORF.at

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