Onlinepreise dürfen niedriger sein

Am Schalter kostet das Tickets mehr als im Internet, Im Geschäft ist das Gerät teurer als im Onlineshop und am Telefon verlangt die Airline mehr als auf ihrer Website. Geht das?

Ist es zulässig, dass mir online andere (niedrigere) Preise verrechnet werden als am Ticketschalter oder im Geschäft?

Ja. Am Beispiel Zugtickets: Es ist zulässig, dass für online bestellte und gekaufte Tickets weniger verlangt wird als für die gleiche Fahrt am Schalter. Auch bei anderen Dienstleistungen oder Waren wird das zulässig sein.

Argumentiert wird das damit, dass bei Onlinebestellungen ein geringerer Aufwand entsteht, weshalb hier ein günstigerer Preis angeboten werden kann. Bei der Bezahlung gibt es dagegen „Gleichberechtigung“: Eine Zahlung mit Karte darf nicht durch Aufschläge oder Gebühren schlechter behandelt werden als eine Barzahlung.