AK: Das ärgerte die Konsumenten 2017

Im vergangenen Jahr haben 334.000 Österreicher Hilfe bei der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer (AK) gesucht. Das gab die AK per Aussendung bekannt. Fast jede vierte Anfrage betraf das Thema Wohnrecht. Dabei sei es sowohl um die Miethöhe, als auch um Streit bei der Kaution, oder um die Frage, wer für bestimmte Reparaturen aufzukommen habe gegangen.

Ärger habe es auch mit Banken und Versicherungen gegeben. Rund 19 Prozent der Anfragen beschäftigten sich mit diesem Thema. Am häufigsten suchten Konsumenten Rat und Hilfe rund um das Thema Kredite und Zahlungsverkehr. Bei den Kreditanfragen ging es oft um die Berücksichtigung von Negativzinsen bei der Zinssatzfestlegung. Die Hauptprobleme im Zusammenhang mit Versicherungen seien Deckungsablehnungen im Schadensfall sowie Fragen zur Kündigung der Lebensversicherung und Prämienerhöhungen gewesen, so die AK.

Probleme bei Gutscheinen und Gewährleistung

Weitere 16 Prozent der Anfragen betrafen Probleme beim Einkaufen. Beanstandet wurden vor allem Lieferverzögerungen, nicht akzeptierte Rücktrittsrechte beim Einkauf im Internet sowie mangelhafte Waren. Konsumenten mussten sich laut AK den Verfall von Gutscheinen oder mehrmalige Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung gefallen lassen. Außerdem verweisen Händler bei Geltendmachung der Gewährleistung gerne an den Hersteller, anstatt selbst die ihnen obliegenden gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.

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ORF.at/Zita Klimek

Abzocke be Installateurnotdiensten hatte auch 2017 Hochkonjunktur

Abzocke bei Schlüssel- und Istallationsnotdiensten

Beschwerden über Dienstleistungen machten im vergangenen Jahr zwölf Prozent aus. So gab es Probleme mit Handwerkern, Partnervermittlungen, Kfz-Reparaturen und beim Bauen. Die Konsumenten ärgerten sich etwa über überschrittene Kostenvoranschläge, vermeintlich automatische Vertragsverlängerungen und mangelhafte Leistungen. Abzocke war auch ein Thema, etwa bei Schlüssel- und Installationsnotdiensten.

Telefonanbieter brachten mehr als neun Prozent der Ratsuchenden in Aufruhr. Betroffene mussten sich zum Beispiel mit Kündigungsfristen von einem Vierteljahr herumschlagen, obwohl sie nach einer oberstgerichtlichen Entscheidung bloß eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten müssen.

Gesetzes- und Sittenwidrige Klauseln eingelagt

Im vergangenen Jahr wurden von der AK auch wieder gesetzes- beziehungsweise. sittenwidrige Klauseln bei Allgemeine Geschäftsbedingungen von Unternehmen eingeklagt. Die Klagen richteten sich gegen Unternehmen aller Branchen, etwa Banken, Versicherungen, Telekomunternehmen, Immobilienmakler und Fitnesscenter. Die AK führte auch Musterverfahren in Einzelfällen sowie bei Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. 2017 gab es für erfolgreiche Urteile, etwa bei Handyverträgen, Krediten oder Flügen, rund 11,6 Millionen Euro konnten für Konsumenten zurückgeholt werden.

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