Kaufanbote können nicht zurückgenommen werden
Der Verkäufer eines Hauses möchte das bereits unterschriebene Kaufanbot zurücknehmen, weil ich den Vertrag von einem Anwalt prüfen ließ. Kann der Verkäufer so einfach aussteigen?
Nein. Der Verkäufer hat das Angebot der Käuferin angenommen, was zum Abschluss eines Kaufvertrages verpflichtet. Die Einwilligung in einen Kaufvertrag kann sogar eingeklagt werden. Wenn der Verkäufer das Haus an einen anderen Käufer veräußert, kann er zu Schadenersatz verpflichtet sein.
Publiziert am 25.05.2018