Keine Meldepflicht von 900 Watt-Staubsaugern
Seit 1. September 2017 ist eine Verschärfung der EU-Verordnung zur „umweltgerechten Gestaltung von Staubsaugern“ in Kraft. Die Geräte dürfen nur noch maximal 900 Watt verbrauchen. In vielen Haushalten werden aber nach wie vor ältere, leistungsstärkere Staubsauger verwendet.
Angebliche Agentur spioniert Daten aus
In einem Schreiben fordert eine „Agentur Umwelt und Landwirtschaft“ („AGUL“) Haushalte dazu auf, Staubsauger über 900 Watt bei ihr zu melden. Binnen zwei Wochen sei ein Datenblatt für die Registrierung an ein Postfach in Wien zu retournieren. Nicht bei der Agentur gemeldete Staubsauger seien angeblich illegal.
Der Nachricht ist ein Meldeblatt zur „Registrierung von Staubsaugern der Kategorie über 900 Watt gemäß § 14 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 666/2017 der Europäischen Kommission“ beigefügt. Es fragt persönliche Daten wie zum Beispiel den Namen oder die Anschrift ab und beinhaltet ein Formular zur Registrierung eines Staubsaugers.
Registrierung nicht vorgeschrieben
Watchlist Internet warnt davor, das Formular ausgefüllt zurückzuschicken. Es gebe weder eine Verordnung noch ein Gesetz zur Registrierung leistungsstärkerer Staubsauger. Eine „Agentur Umwelt und Landwirtschaft“ sei in Wien nicht bekannt.
Die am Briefkopf angeführte „Environment Agency“ habe ihren Sitz in Großbritannien und sei nicht für österreichische Konsumenten zuständig. Wer Angabe über die eigene Person und den Staubsauger übermittelt, riskiere, dass Unbekannte über die persönlichen Daten verfügen. Diese Daten könnten für Werbung oder Verbrechen unter diesem Namen genutzt werden, so die Konsumentenschützer.
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Publiziert am 27.02.2018